Zum Jahresbeginn hat Rutesheim den Steuersatz für Hunde angehoben. Die Grünen in Renningen blitzen mit ihrem Vorstoß, die Abgaben für diejenigen zu senken, die einen Hundeführerschein machen, ab.

Rutesheim - Wer seinen Vierbeiner liebt, der ist bereit, auch mehr Hundesteuer zu bezahlen. Davon gehen der Gemeinderat und die Stadtverwaltung Rutesheim aus. Deshalb gilt nun nach zehn Jahren ein neuer Steuersatz. Diesen hat das Gremium in seiner letzten Sitzung im alten Jahr einstimmig beschlossen. Diese rund 20-prozentige Erhöhung der Hundesteuer ist bei den meisten Haltern nicht unbedingt auf lauten Beifall gestoßen – ganz im Gegenteil. Doch wie heißt es in einem Beitrag in den sozialen Netzwerken: „Letztendlich ist ein Hund Teil der Familie, dann sollte das einem auch was wert sein.“

 

Erst vor Kurzem gab es in Renningen Bestrebungen, den Hundesteuersatz bei Vorlage eines Hundeführerscheins abzusenken. Der Gemeinderat entschied sich jedoch mehrheitlich dagegen.

Der Steuersatz für einen Hund wurde zuletzt vor zehn Jahren zum 1. Januar 2011 von 108 auf 120 Euro pro Jahr angehoben. Und so ging die Verwaltung mit dem Vorschlag in die Sitzung, die Hundesteuer in Rutesheim von 2021 an auf jährlich 144 Euro pro Ersthund beziehungsweise 288 Euro für jeden zweiten und jeden weiteren Hund anzuheben. Für sogenannte Kampfhunde, gemeint sind bestimmte Hunderassen, gilt der vierfache Satz von 576 Euro pro erstem Kampfhund im Jahr beziehungsweise 1152 Euro für jeden zweiten und weiteren Kampfhund.

Die Begründung: Eine Erhöhung sei wegen der seit 2011 unveränderten Steuersätze und der allgemeinen Preissteigerungen geboten und vertretbar. Im Vergleich zu den Gesamtkosten (Ernährung, Versicherungen, Tierarzt), die eine Hundehaltung jährlich verursacht, nehme die Hundesteuer nur einen kleineren Teil der Kosten ein.

Seit 2011 ist die Steuer unverändert

Die Zahl der beim Steueramt gemeldeten Hundehaltungen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Sie liegt nun Ende des Jahres 2020 bei rund 400 Hunden (2010: 310 Hunde). Davon sind 20 Hunde „Zweithunde“. Aktuell ist lediglich ein Kampfhund in der Stadt gemeldet. Dieser aber hat erfolgreich den Wesenstest bestanden, somit wird er mit dem regulären Steuersatz veranlagt. Für die Stadt Rutesheim betragen die jährlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Hundesteuersätze rund 10 000 Euro – insgesamt dann rund 58 000 Euro im Jahr.

Eine Umfrage in der Nachbarschaft hat ergeben, dass in den Kommunen des Landkreises der durchschnittliche Hundesteuersatz für den Ersthund 117 Euro im Jahr beträgt. Einige erheben eine Hundesteuer in Höhe von 144 Euro, manche sogar 156 Euro pro Hund.

Beim Thema Hundesteuer kommt unweigerlich auch immer wieder zur Diskussion, wie unverantwortliche Hundehalter mit den Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehen und dabei überzeugt sind, dass sie mit der Überweisung der Steuer von der Pflicht entbunden sind, für eine saubere Stadt zu sorgen. „Manche gehen sogar soweit, dass sie die angebotenen Hundekotbeutel benutzen und sie dann in der Gegend wegwerfen, anstatt sie ordnungsgemäß zu entsorgen“, kritisiert UBR-Stadtrat Ulrich Schenk.

Was die Stadt dagegen zu tun gedenke, wollte er wissen. „Die Stadtverwaltung informiert in vielfacher Weise alle Hundehalter“, sagt der Erste Beigeordnete Martin Killinger. Zum Beispiel werden beim jährlichen Versand der Hundesteuermarken anschauliche Informationen für die richtige Hundehaltung beigefügt. Auch habe die Stadt zahlreiche Hundekotbeutelspender und Müllbehälter installiert, sodass jeder gewillte Hundehalter diese problemlos benutzen könne.

Viele ignorieren den Beutelspender

„Noch mehr dieser Behältnisse aufzustellen, ist keine Lösung und verursacht für den Bauhof einen zusätzlichen Aufwand“, sagt die Bürgermeisterin Susanne Widmaier. Die Kehrseite der Medaille sei, dass auch nicht alle Bürger „froh“ darüber seien, wenn solche Behältnisse an ihrem Grundstück aufgestellt werden. Im Übrigen stehe die Hundesteuer nicht im direkten Zusammenhang mit diesem Angebot, weil sie eine Steuer und keine Gebühr sei.

„Die Stadt erhöht die Hundesteuer nicht deshalb, weil sich immer mehr Menschen einen Hund zugelegt haben. Sondern weil diese Erhöhung nach rund zehn Jahren notwendig ist“, sagt die Rathauschefin. Damit werde auch dem Wunsch des Gemeinderats entsprochen, die Steuern und Gebühren in nicht allzu langen Abständen, dafür in angemessener Weise anzupassen. Und so wurde die höhere Hundesteuer am Ende einstimmig beschlossen.

Einen anderen Ansatz haben die Grünen in Renningen verfolgt. Sie schlugen vor, die Hundesteuer für diejenigen Halter zu senken, die einen sogenannten Hundeführerschein machen. In Weil der Stadt wird das bereits so praktiziert.

Um einen Hundeführerschein zu bekommen, müssen die Halter zeigen, dass sie ihren Hund gut erzogen haben, dass sie ihn zum Beispiel zuverlässig zu sich rufen können und das Tier in Alltagssituationen wie in einem Fahrstuhl oder beim Einkaufen in einem Ladengeschäft nicht überfordert ist. Die Senkung der Hundesteuer sollte ein Anreiz für die Bürger sein, sich mit ihren Tieren näher zu befassen und besser mit ihnen umzugehen, was letztlich allen Bürgern zugute komme, so die Idee der Grünen. Denn ein gut erzogener Hund bildet für andere Menschen weder Ärgernis noch eine Gefahr. Trotzdem wurde der Antrag im Renninger Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.