Wahlliste
Auf den Listen zur Gemeinderatswahl stehen jeweils alle Kandidaten einer Partei oder einer Wählerinitiative für dieses Gremium. Jede Liste muss mindestens einen Namen enthalten und maximal so viele, wie es auch Plätze im Gemeinderat gibt. Nur in Kommunen mit weniger als 3000 Einwohnern dürfen auch mehr Kandidaten auf einer Liste stehen.

 

Reihenfolge
Über die Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste entscheiden die jeweiligen Ortsgruppen der Parteien oder die Wählerinitiativen auf einer extra Versammlung. Darüber hinaus haben manche Parteien zusätzliche Vorgaben oder Optionen. Bei der SPD beispielsweise sollen Frauen und Männer immer abwechselnd auf einer Liste stehen. Die CDU bietet die Möglichkeit, alphabetische Listen aufzustellen. Bei der SPD ist das ausgeschlossen.

Bedeutung
Die Reihenfolge der Kandidaten zeigt die Präferenzen der Partei selbst, quasi eine Empfehlung für die Wähler. Auf das Ergebnis hat die Reihenfolge aber keinen unmittelbaren Einfluss. Entscheidend jedenfalls ist am Ende immer die Zahl der Wählerstimmen für den jeweiligen Kandidaten. Allein bei Listen, auf denen mehr Kandidaten als Gemeinderatssitze stehen, kann die Reihenfolge entscheidend sein.