Grüne Dachpappe ist tabu: Der Gemeinderat erlässt für den historischen Teil eine „Gestaltungssatzung“.

Weil der Stadt - Das war ein langwieriges Stück Arbeit. Seit sechs Jahren schon arbeiten die Beteiligten an dem Dokument. Eigens einen Arbeitskreis hat es gegeben, in dem Gewerbetreibende, Anwohner, Gemeinderäte, der Heimatverein und die Stadtverwaltung sich getroffen haben.

 

Jetzt gibt es die Gestaltungssatzung, in der die baulichen Vorgaben stehen, die die Häuslebesitzer in der historischen Weil der Städter Altstadt von nun an einhalten müssen. Einige Beispiele: Dächer müssen symmetrisch sein und eine Neigung zwischen 48 und 60 Grad haben. Dachgauben müssen einen bestimmten Abstand einhalten.

Fassaden dürfen künftig nicht aus Schindeln oder Platten bestehen. Verkleidungen mit polierten oder glänzenden Oberflächen sind ebenfalls unzulässig. „Die Häuser in unserer Altstadt sind meist Fachwerkhäuser“, heißt es in der beigefügten Erklärung. „Der richtige Putz ist in aller Regel der glatte, von Hand ausgezogene Putz, der die leichten Unregelmäßigkeiten der Handarbeit aufzeigt.“

Keine Rücksicht bei Sanierungen

Arnd Jocher, der stellvertretende Leiter des Bauamts der Stadtverwaltung, hat die Gestaltungssatzung erarbeitet. „Leider gab es viele Sanierungen der vergangenen Jahrzehnte, die zu wenig Rücksicht auf das historische Erscheinungsbild genommen haben“, sagt er. Dadurch sei schon viel historische Bausubstanz verloren gegangen. „Die Altstadt bildet aber den wesentlichen Kern der geschichtlichen und bauhistorischen Identität der Freien Reichsstadt Weil der Stadt“, sagt Arnd Jocher. Um diese Substanz zu schützen und zu erhalten, sei die Gestaltungssatzung „dringend geboten“, meint er.

Sie gilt für alle Immobilienbesitzer rund um den Weiler Marktplatz sowie die Stuttgarter Straße und die Badtorstraße beim Viehmarktplatz. Sie müssen diese speziellen Vorgaben einhalten. Diskussion hatte es zuletzt noch um Dachaufbauten gegeben. Hier ist die Vielfalt nach Einschätzung der Stadtverwaltung besonders groß – und das soll darum auch so bleiben. „Insoweit erfolgte bei Dachaufbauten eine eher großzügige Regelung“, berichtet Jocher.

Beschichtete Ziegel sind tabu

Vorgaben gibt es aber bei der Dachdeckung. Beschichtete Ziegel sind demnach tabu, ebenso wie Schieferplatten, Zement- oder Betonziegel, Schindeln, Kunststofffolien, Dachpappen und Metallbleche. „Vorzugsweise sollten aufgeraute, naturrote Biberschwanzziegel verwendet werden“, heißt es in der Vorgabe.

Gewerbetreibende müssen künftig auf die Vorschriften zu Werbeanlagen achten. Hinweisschilder auf Ladengeschäfte sind zum Beispiel nur auf der Höhe des Erdgeschosses zulässig. Verboten wird leuchtende, vielfarbige oder allzu große Werbung.

Die Gemeinderäte zeigen sich zufrieden über die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Vorgaben. „Es ist mit allen Beteiligten gesprochen worden“, freute sich zum Beispiel der CDU-Fraktionschef Martin Buhl. „Wir wollen niemanden gängeln – im Gegenteil, für den, der dort Besitz hat, entsteht dort Mehrwert.“