Die Kreisverwaltung bildet in mancher Hinsicht einen Sonderfall. „Grundsätzlich hat der Landkreis eine Doppelfunktion“, erklärt Benjamin Lutsch, Sprecher des Landratsamts Böblingen. „Einerseits sind wir eine kommunale Behörde.“ Bei all diesen Themen, vom öffentlichen Nahverkehr bis zum Straßenbau, liegt die Entscheidungsgewalt bei den Mitgliedern des Kreistags. „Andererseits sind wir untere Regierungsbehörde. Als solche unterstehen wir dem Ministerium, der Kreistag nimmt da gar keinen Einfluss.“ Ein Beispiel dafür ist das Veterinäramt und die Lebensmittelüberwachung.

 

Heiß diskutiert ist immer wieder die Funktion des Landratsamts als Kommunalaufsicht. In dieser Funktion kontrolliert der Kreis, ob die Rathäuser der Kommunen ihre Aufgaben auch korrekt ausführen. „Ich erinnere an die fehlenden Rechnungsabschlüsse aus Weissach“, so Lutsch. „In solchen Fällen müssen wir dann darauf drängen, dass das endlich abgenommen wird.“ Auch die Haushaltspläne werden von der Aufsicht überprüft. Der Kreis schaut allerdings nur den „kleineren“ Kommunen auf die Finger. Für Große Kreisstädte wie Leonberg obliegt die Kommunalaufsicht direkt dem Regierungspräsidium.

Obwohl die Kommunalaufsicht eine staatliche Aufgabe ist und der Kreistag keinen Einfluss darauf nehmen kann, steht dieses System immer wieder in der Kritik. Denn der Kreistag besteht vielfach aus Kommunalpolitikern und Bürgermeistern. Und trotz aller Unabhängigkeit gehört die Aufsichtsbehörde zum Landratsamt: Der Chef dort ist der Landrat, der wiederum vom Kreistag gewählt wird. Im Enzkreis wird der Amtsleiter der Kommunalaufsicht sogar direkt durch den Kreistag gewählt. Dieses Prozedere kann von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein.