Der Kirbemontag ist – Stand jetzt – am 28. Oktober 2019. Aber darf das tatsächlich sein?

Weissach - Hat die Weissacher Gemeindeverwaltung klammheimlich einen rechtsgültigen Gemeinderatsbeschluss und das daraus resultierende Weissacher Ortsrecht missachtet? Diesen Verdacht ließ Bernd Hörnlen in der jüngsten Gemeinderatssitzung anklingen.

 

Es geht dabei um die Kirbe, also das Wochenende, an dem in Weissach Weihnachten und Ostern zusammenfallen. Im Veranstaltungskalender der Gemeinde ist Montag, 28. Oktober, als der Termin der nächstjährigen Kirbe aufgeführt. Das verwunderte den umtriebigen Bürger Hörnlen dann doch, der daher bei der Bürgerfragestunde des Gemeinderats vorstellig wurde.

„Hat das noch Gültigkeit?“, wollte er wissen und präsentierte mehrere Rechtsdokumente. Zum einen wäre da ein Gemeinderatsprotokoll vom 4. März 1862, zum zweiten ein Gemeinderatsprotokoll vom 17. Oktober 1952, und zum dritten ein Gemeinderatsprotokoll – fast noch aktuell – vom 17. Juni 2013. An all diesen Terminen beschäftigte sich das oberste, rechtsgebende Gremium in Weissach mit nur einer Frage: Wann ist der eigentliche Termin der Kirbe, beziehungsweise „Kirchweihe“, wie das Fest in den älteren Papieren noch bezeichnet wurde.

Erster Montag nach Simon und Judas

Verbindlich ist natürlich nur der jüngste Gemeinderatsbeschluss von 2013. „Der Kirbemontag ist der erste Montag nach Simon und Judas“, steht da. Gemeint sind die beiden Apostel Judas Thaddäus und Simon der Zelote, die beide ihren Gedenktag am 28. Oktober haben. Wichtig ist dort das Wörtchen nach. Fällt also – wie 2019 – der 28. Oktober auf einen Montag, dürfte die Kirbe demnach erst am darauffolgenden Wochenende gefeiert werden. „Ich bitte Sie, das im Sinne der Weissacher Tradition, auch so zu machen“, forderte Bernd Hörnlen darum die Rathaus-Spitze auf.

Weissachs Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU) bestätigte, dass es „intensivste Beratungen“ darüber gegeben habe. Der Knackpunkt allerdings: Am Freitag des darauffolgenden Wochenendes ist Allerheiligen, Tanzen wäre an diesem stillen Feiertag nicht geboten. „Mit Blick auf die Kirbe-Verantwortlichen haben wir davon abgesehen“, erläuterte der Bürgermeister.

Das neue Jahr abwarten

Der Freitag sei ein wichtiger Tag, wenn der wegfällt, hätten die Veranstalter ein Problem. „Mein Vorschlag: Warten wir das neue Jahr ab, bis sich die neuen Verantwortlichen zusammengefunden haben“, sagte Töpfer. Veranstalter ist immer der Weissacher Jahrgang, der 20 Jahre alt wird – und der sich jetzt erst konstituieren muss. Sollten dann Änderungen notwendig sein, werde man das in den Gemeinderat einbringen.

Dann könnte eine Debatte folgen, wie bereits am 17. Oktober 1952. „Über die Zulassung der Tanzveranstaltung erfolgte eine sehr rege Aussprache“, heißt es in dem Protokoll. Damals kollidierte die Kirbe mit dem für das evangelische Weissach viel wichtigeren Reformationstag. Es gab Pro-Argumente („Das lässt sich mit dem Charakter des Reformationstags nicht vereinbaren“) und Contra-Meinungen („Das Reformationsfest sei doch eigentlich ein frohes Fest“, und: „Jedes Vergnügen könne man der Jugend auch nicht absprechen“). Damals erlaubte man die Kirbe.