Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, müssen allerdings für die Notbetreuung ihrer Kinder in einer Weissacher Kindertageseinrichtung bezahlen.

Weissach - Die Kinderbetreuung während des Lockdowns hat alle berufstätigen Eltern vor große Herausforderungen gestellt. Auch in Weissach waren seit dem 17. März die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegeangebote und Schulen geschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Eine enorme Belastung für alle Familien, zumal gleichzeitig die Großeltern als Ersatzkindergarten ausfielen.

 

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Doch auch für die Kommunen selbst ist die Schließung der Betreuungseinrichtungen, wie sich nun zeigt, keine Kleinigkeit: Die Kosten für Unterhalt und Personal der Einrichtungen fielen auch während des Lockdowns an, sodass die monatlichen Gebühren, die die Familien für die Betreuung ihrer Kinder zu entrichten haben, eigentlich hoch willkommen wären. „Wir beschäftigen mehr als 100 Erzieher“, betonte Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU). Doch genau das, dazu braucht es keine prophetischen Gaben, hätte mit Sicherheit den Widerstand von Vätern und Müttern heraufbeschworen.

230 000 Euro fehlen in der Kasse

Der einstimmige Beschluss des Weissacher Gemeinderats am Montagabend war also keine Überraschung: Für die Zeit vom 17. März bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs verzichtet die Gemeinde auf die Erhebung der Betreuungsgebühren. Für den März wird den Familien die Hälfte der bereits entrichteten Gebühren zurückerstattet. Für die Gemeinde Weissach schlägt dieser Verzicht mit insgesamt rund 230 000 Euro zu Buche. In Zeiten ohnehin knapper Kassen kein Pappenstiel.

Seit Mitte März wurde in Weissach, wie in anderen Kommunen auch, nur noch eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in infrastrukturell wichtigen Berufen tätig sind, und für Alleinerziehende vorgehalten. Ab dem 27. April war diese Regelung dann nach und nach gelockert worden. Zunächst zugunsten von Eltern, die am Arbeitsplatz unabkömmlich waren.

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Nach dem 25. Mai wurde schließlich bereits allen Eltern prinzipiell angeboten, ihre Kinder wieder in die Betreuungseinrichtungen zu bringen – freilich aus Infektionsschutzgründen bei stark reduzierter Platzkapazität, sodass nicht alle zu Zug kommen konnten. Nach wie vor waren Eltern, die in der „kritischen Infrastruktur“ arbeiten oder Präsenzpflicht am Arbeitsplatz nachweisen können, bevorzugt. Eine unreglementierte Öffnung aller Einrichtungen wird erst ab Ende Juni erwartet.

Uneinig waren sich die Gemeinderäte bei ihrer Sitzung in der Strudelbachhalle, ob für die Notbetreuung von Kindern, deren Eltern bei Polizei, Feuerwehr oder in den Krankenhäusern arbeiten, also in systemrelevanten Berufen tätig sind, überhaupt Gebühren erhoben werden sollten.

Pierre Michael von den Grünen argumentierte, dass es „ein starkes Symbol wäre, auf die Gebühr zu verzichten“, zumal die Summe, die das die Gemeinde kosten würde, „überschaubar“ bliebe. Die Notbetreuung der Gemeinde hatten, so Bürgermeister Töpfer, rund 15 bis 20 Kinder in Anspruch genommen. Der Verzicht hätte mit einem niedrigen vierstelligen Betrag die Gemeindekasse belastet.

Antrag der Grünen abgelehnt

Der Antrag der Grünen konnte sich am Ende dennoch nicht durchsetzen: Der Weissacher Gemeinderat bestätigte die Erhebung der Gebühren für die Notbetreuung sowie für die Betreuung im bisher geltenden „rollierenden System“ mit knapper Mehrheit.