Wegen Corona hat Heimsheim die Erhöhung der Beiträge für Krippe und Kindergarten verschoben. Bezahlt wird wieder monatlich.

Heimsheim - Weil sich die Lage wieder „normalisiert“ hat, verfährt die Stadt beim Einziehen der Kitabeiträge ab sofort wie vor der Pandemie. Auch die Erhöhung der Gebühren, die zuletzt wegen der Pandemie für ein Jahr ausgesetzt wurde, wird nun endgültig kommen. Auch hier ist also wieder der „Normalzustand“ eingekehrt.

 

In Anbetracht der pandemischen Lage kann von Normalität eigentlich nirgends die Rede sein. Die Inzidenzen schießen weiter in die Höhe, Vorgaben werden immer strenger. Der Verwaltung in Heimsheim geht es allerdings um etwas Anderes, als sie im Gemeinderat von „normalisierten Abläufen“ in den Kindergärten spricht.

„Aufgrund der vergangenen Verordnungen wird es immer unwahrscheinlicher, dass aufgrund der Pandemie ganze Gruppen oder gar Einrichtungen geschlossen werden müssen“, erklärte Thomas Schilling, der Leiter des Bildungsamts in Heimsheim. Die Stadt wollte daher wieder dazu übergehen, die Kitabeiträge nicht mehr tagesgenau abzurechnen, sondern eine monatliche Pauschale einzuziehen.

Erstattung bei Corona-Fällen ist weiterhin möglich

Bereits bezahlte Elternbeiträge können aber auf Antrag bis zum 15. eines Monats für den Vormonat teilweise erstattet werden, wenn das Kind positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder aber ein Geschwisterkind oder ein Elternteil.

Auch wenn eine Erzieherin oder ein Erzieher positiv getestet wurde und das Kind die Einrichtung daher nicht mehr besuchen kann, ist eine solche Erstattung möglich. Der Gemeinderat hat den Vorschlag einstimmig angenommen.

Kindergartengebühren steigen um zwölf Prozent

Um Eltern in der Pandemie nicht noch mehr zu belasten, wurde die Erhöhung der Kindergarten- und der Hortgebühren, die eigentlich für den 1. Januar 2021 angedacht war, um ein Jahr verschoben. Jetzt wird sie auf Beschluss des Gemeinderats so umgesetzt. Für Krippenkinder steigt der Beitrag damit um sechs Prozent, für Kindergarten und Hort sogar um je zwölf Prozent.

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Konkret bedeutet das, dass Eltern mit einem Kind in der Krippe fortan 366 Euro statt vorher 352,50 Euro im Regelbetrieb (30 Stunden) zahlen müssen. Bei zwei Kindern sind es 269 Euro statt vormals 260,50 Euro. Für Kinder zwischen drei und sechs Jahren steigt die Gebühr bei einem Kind von 138 auf 155 Euro im Regelbetrieb, bei zwei Kindern von 107 auf 120 Euro.

Für die Ganztagsbetreuung werden zusätzlich zur VÖ30-Gebühr entsprechend höhere Gebühren verlangt. Für fünf Tage Ganztagsbetreuung sind es 239 Euro zusätzlich statt vormals 213 Euro. Die Teilnahme am Hort an fünf Tagen von 7 bis 13 Uhr kostete bisher 99 Euro, künftig 111 Euro (bei einem Kind).