Die Bewerber müssen in Renningen wohnen
Wer sich gerne selbst für die Interessen der Jugendlichen in Renningen einsetzen möchte, kann sich ab sofort für die kommende Wahl bewerben. Die Bewerber müssen in jedem Fall in Renningen wohnen. Wenn sie auf eine Renninger Schule gehen, müssen sie mindestens in die siebte Klasse gehen, wer auf eine Schule außerhalb geht, muss zwischen 13 und 17 Jahre alt sein. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sowohl kandidieren als auch wählen.
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Gewählt wird ausschließlich online, zwischen dem 24. Mai und dem 2. Juni. Jeder Wahlberechtigte erhält von der Stadtverwaltung bis spätestens 19. Mai eine Wahlbenachrichtigung mit einem Merkblatt und dem persönlichen Zugangscode zur Online-Wahl. Es wird mit elektronischem Stimmzettel gewählt, auf den mit dem Zugangscode zugegriffen werden kann. Jeder Wahlberechtigte hat fünf Stimmen. Diese können auf bis zu fünf Kandidaten verteilt werden.
Bewerbungsfrist bis 9. Mai
Die Bewerbungsfrist für die Kandidaten endet am Montag, 9. Mai. Das Formular dazu findet sich auf der Homepage des Jugendgemeinderats auf jgr.renningen.de. Wer sich noch nicht ganz sicher ist, ob eine Bewerbung für sie oder ihn infrage kommt, kann sich beim jetzigen Jugendgemeinderat (jgrrenningen@gmx.de) oder bei Melanie Pfeifer im Renninger Rathaus (melanie.pfeifer@renningen.de, Telefon 0 71 59 / 92 41 29) informieren.