Die Gemeinde erhöht ab 2022 die Hundesteuer. Die Vierbeiner müssen aber keine Hundemarken tragen.

Mönsheim - Schon bei den Beratungen zum Haushalt der Gemeinde im April war man sich einig, dass die seit mehr als 20 Jahren gültige Satzung zur Erhebung der Hundesteuer geändert werden soll, weil man die Abgaben erhöhen will.

 

190 Hunde sind bei der Gemeinde Mönsheim derzeit angemeldet. Für diese müssen die Halter ab dem kommenden Jahr statt bisher 51 dann 75 Euro Hundesteuer jährlich bezahlen. Wenn jemand zwei oder mehrere Hunde hält, sind für jeden weiteren dann schon 150 Euro pro Jahr fällig. Das hat der Gemeinderat jetzt beschlossen. Mit der künftigen Höhe der Hundesteuer liegt die Gemeinde nach eigenen Berechnungen genau im Durchschnitt der Enzkreis-Kommunen.

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Mit den neuen Steuersätzen liegt Mönsheim etwa gleichauf mit der Nachbargemeinde Wimsheim – 72 Euro für den ersten und 144 Euro für jeden weiteren Hund. Im Gegensatz zu Wimsheim und auch zu den Nachbargemeinden Friolzheim und Heimsheim müssen die Mönsheimer Vierbeiner keine Hundemarken tragen. „Das halte ich in einer kleinen Gemeinde wie Mönsheim nicht für nötig“, sagte der Bürgermeister Thomas Fritsch. In Städten sei dies sinnvoll, damit die Ordnungsbehörden herrenlose Hunde erkennen könnten.

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Zwar sind im Moment keine Tiere, die unter die Kategorie Kampfhunde fallen, in Mönsheim gemeldet, doch auch für diese wurden die Steuern ab Januar 2022 erhöht. Wie bisher schon soll auch künftig der achtfache Satz erhoben werden. Das bedeutet eine Erhöhung von 408 auf 600 Euro. Weitere Kampfhunde kosten dann jeweils 1200 Euro pro Jahr.