Bisher behindern die Rechtsschutzversicherungen der Geprellten Klagen gegen Anlageberater und Wirtschaftsprüfer der Pleitefirma EN Storage. Dennoch sind erste Verluste ausgeglichen worden – allerdings nur zum Teil.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Herrenberg - Der Saal war in tiefblaues Licht getaucht, die Stimmung entspannt. Auf der Bühne stand „ein Bauchredner, der auch noch zaubern konnte“, wie ein Anlageberater festhielt. Die Herrenberger Pleitefirma EN Storage hatte eingeladen, um diejenigen bei Laune zu halten, die Kleinanlegern ihre Wertpapiere priesen.

 

Bei den damaligen Gästen dürfte die Entspannung einer Anspannung gewichen sein. Bundesweit versuchen Rechtsanwälte, das verlorene Geld von mehr als 2000 Anlegern ersatzweise bei den Finanzberatern einzutreiben. Bisher streben die Juristen beider Seiten außergerichtlich Vergleiche an – was für die Anleger einen Verlust bedeutet. Höchstens 50 Prozent der Schadenssumme seien angeboten worden, sagt der Rechtsanwalt Florian Hitzler, der rund 100 Mandanten vertritt.

Das gesamte Geschäft war nur Schein

Mit deren Geld sollten angeblich Datenspeicher gekauft werden. Allerdings war das gesamte Geschäft nur Schein. 95 Millionen Euro sind im Ausland verschwunden. Die Geschäftsführer sitzen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft will im Frühjahr die Anklageschrift einreichen.

„Wir wollten schon weiter sein“, sagt Hitzler. Im Herbst sollten erste Klagen eingereicht werden. Dies verhinderten die Rechtsschutzversicherungen der Geschädigten. Sie weigern sich, die Prozesskosten zu übernehmen. Jüngst hat Hitzler erstmals eine Zusage vor Gericht erstritten.

Trotz solcher Hürden haben sich erste Gerichte mit den Schadenersatzforderungen befasst. Bisher urteilte aber noch keines. Die Verfahren endeten ebenfalls mit Vergleichen. In solchen Fällen vereinbaren beide Seiten üblicherweise Stillschweigen. Bei einem Prozess vor dem Landgericht Heilbronn „wurde das wohl vergessen“, sagt der Rechtsanwalt Ralf Buerger. 5000 Euro Schadenersatz zahlt der Berater, der seinem Mandanten EN- Wertpapiere empfohlen hatte. Die Summe entspricht zwar nur 20 Prozent des Verlusts, „aber es ist deutlich mehr, als im Insolvenzverfahren herausgeholt werden kann“, sagt Buerger.

Der Hinweis auf den Totalverlust fehlte

Bemerkenswert ist seine Argumentation: Der Berater habe versäumt darauf hinzuweisen, dass das Geld vollständig verloren gehen könnte. Dies dürfte der Normalfall gewesen sein. Jedenfalls berichten etliche Betroffene, ihnen sei die Anlage mit dem Satz gepriesen worden: „Ihr Geld ist so sicher wie beim Daimler.“ Buerger vertritt rund 20 Geschädigte. In den nächsten Wochen bestreitet er weitere Verfahren vor den Landgerichten Arnsberg und Hagen.

Die Gegenseite wird dabei Marc Ellerbrock vertreten. Ihn haben alle Berater beauftragt, die bisher belangt werden sollten. Die Vergleiche „kann ich nicht als Erfolg im eigentlichen Sinn werten“, sagt Ellerbrock. „Zum Sachverhalt halten die Gerichte sich völlig bedeckt.“ Das Urteil, ob die Berater grundsätzlich haftbar sind, werde wohl erst fallen, wenn ein Schadenersatzprozess mit der Insolvenz des Verklagten endet. Die Geprellten hatten bis zu 700 000 Euro in EN-Wertpapieren angelegt.

Die Zukunft der Wirtschaftsprüfer soll unbehaglich werden

In einem Punkt sind Hitzler, Buerger und Ellerbrock einig: Die Zukunft der Wirtschaftsprüfer von EN Storage soll unbehaglich werden. Eine in Stuttgart ansässige Kanzlei hatte dem Pleite-Unternehmen stets blendende Bilanzen bescheinigt. Zudem beglaubigten die Prüfer Anlegern mit persönlicher Unterschrift, dass mit deren Geld Datenspeicher gekauft worden seien. Der Kanzlei „ist zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen“, hatte der EN-Insolvenzverwalter Holger Leichtle bereits vor Monaten festgestellt. Einer der Bilanzprüfer hat die Kanzlei vor geraumer Zeit verlassen. Ihm folgte inzwischen ein Kanzleipartner, dessen Name auf den Testaten zu lesen ist.

Unabhängig davon, wie die Verfahren gegen die Anlageberater enden, wollen Buerger wie Hitzler zusätzliches Geld bei den Wirtschaftsprüfern eintreiben. „Deren Haftung wird folgen“, sagt Buerger, „vielleicht holen wir uns da noch einen Hub“. Hitzler hatte der Kanzlei schon im Herbst Schadenersatzforderungen geschickt. Ellerbrock hält seine Mandanten ohnehin für die falschen Ansprechpartner. Haftbar, meint er, seien die Wirtschaftsprüfer.