Eine Klage lässt die Emotionen hochkochen. Regierungspräsidium bestätigt Ausschreibungsverfahren der Stadt.

Leonberg - Alles neu macht bekanntermaßen der Mai. Und so richten sich im politischen Leonberg alle Augen auf den ersten Dienstag des Wonnemonats. Dann soll jene Prozedur zu Ende gebracht werden, die schon einmal im Ergebnis erfolglos stattgefunden hat und jetzt beim zweiten Anlauf per Eilantrag einer klagenden Bürgerin gestoppt wurde: die Wahl der Ersten Bürgermeisterin der Stadt Leonberg. Die Zusammenfassung eines abenteuerlichen Politdramas:

 

Die Ausgangslage

Dienstag, 13. April, 15.48 Uhr: Aus dem Faxgerät im Büro des Oberbürgermeisters rattern 31 Seiten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart schickt den „Antrag auf eine einstweilige Anordnung“, den eine Leonbergerin kurz zuvor eingereicht hatte.

Sie fühlt sich benachteiligt, weil die Ausschreibung der Position des Ersten Beigeordneten mit dem Amtstitel Erster Bürgermeister nicht in der „ortsüblichen Form“ erschienen wäre. Gemeint ist offenbar ein Inserat im Amtsblatt, in dem die Stadt üblicherweise auf vakante Stellen im normalen Dienst hinweist. Bürgermeisterposten gehören nicht dazu.

Das Verwaltungsgericht setzt dem Oberbürgermeister eine Erklärungsfrist bis 16 Uhr. Andernfalls wird er gebeten, den Wahltermin bis zur Entscheidung der Kammer zu verschieben. Eine juristisch wasserdichte Erklärung binnen zwölf Minuten ist de facto unmöglich.

Vor der anderen Möglichkeit, den Wunsch des Gerichtes zu ignorieren, schreckt Martin Georg Cohn zurück. Zwar hatte ihm das Regierungspräsidium bereits im Vorfeld die Korrektheit der Ausschreibung bestätigt. Doch eine Wahl, die womöglich per richterlichem Beschluss hinfällig wäre, will der OB nicht riskieren.

Dies teilt Cohn am späten Dienstagnachmittag den Ratsmitgliedern per Mail mit. Die Nachricht schlägt ein wie eine Bombe. Zwei Stunden vor der für 19 Uhr anberaumten Wahl glühen die Drähte.

Der Vorabend

Um die Aufgeregtheit zu verstehen, muss man wissen, dass sich erst am Vorabend die Stadträte in einer turbulenten Sondersitzung hinter verschlossenen Türen darauf verständigt hatten, die Wahl tags drauf mit der einzig verbliebenen Kandidatin Josefa Schmid durchzuziehen.

In der Vorwoche hatten deren beiden vom Gemeinderat für die Endrunde auserkorenen Mitbewerber überraschend zurückgezogen. Die Grünen hatten daraufhin, unterstützt von SPD und SALZ-Liste, eine Neuausschreibung gefordert, da nun eine Auswahl nicht mehr gegeben sei.

Lesen Sie hier: Wahl zur Bürgermeisterin findet statt

Die Freien Wähler, CDU und FDP jedoch bestanden mit dem Hinweis auf die insgesamt 22 Bewerber und den fehlgeschlagenen ersten Versuch der Stellenbesetzung auf der Abstimmung am Dienstag.

Die Debatte

Dienstag, 13. April, 19 Uhr: Die Stadträte sind vollständig zur Sitzung in der Stadthalle erschienen. Auch die Kandidatin ist anwesend – als Zuschauerin. Der OB hatte zwar am Nachmittag Josefa Schmid über die Entwicklung telefonisch informiert und ihr nahegelegt, nicht zu kommen. Doch die Kandidatin aus Niederbayern setzte ihre Anfahrt fort.

Im Gremium ist die Stimmung gereizt: Dass auf den allerletzten Drücker gegen die Wahl juristisch vorgegangen wird, macht viele stutzig: Soll am Ende doch noch die standhafte Kandidatin aus Bayern verhindert werden? Christdemokrat Dirk Jeutter spricht von einem „Skandal“. Jutta Metz von den Freien Wählern überlegt, ob die Stadt „gegen diese Person“, sie meint die Klägerin, vorgehen könne. „Warum haben Sie nicht widersprochen und gesagt: Ich weise entschieden zurück, dass hier nicht rechtmäßig gehandelt wurde?“, fragt erbost der sonst so bedächtige FDP-Fraktionschef Dieter Maurmaier.

Ronald Ziegler startet zum Gegenangriff: „Ich habe volles Vertrauen in den OB und die Verwaltung“, erklärt der Grüne. „Aber ich bin entsetzt“, das betont er gleich zweimal, „welche Auffassung von Rechtsstaatlichkeit einige im Gremium haben. Sie sägen am Stamm der Demokratie.“ Ein Vorwurf, den Susanne Kogel für abwegig hält. „Aber der Gedanke, dass hier jemand dran dreht, ist nicht strafbar.“ Sie wirbt genau wie ihr Fraktionskollege Bernhard Kogel für eine Abstimmung: „Das Schlimmste wäre, wenn die letzte Kandidatin auch noch abspringt.“

Martin Georg Cohn appelliert an die Einigkeit des Rates. „Natürlich wird die Lage kontrovers diskutiert. Aber wir dürfen unseren Zusammenhalt nicht zerbröseln lassen.“ Der OB verteidigt angesichts der Rechtslage seine Entscheidung, die Wahl zu verschieben. Er versichert aber auch: „Das Ausschreibungsverfahren ist gelaufen: Es wird keine weitere Bewerbungsmöglichkeit geben. Wenn das Gericht unsere Auffassung bestätigt, steht einer Wahl am 4. Mai nichts entgegen.“

Die Rechtslage

Mittwoch, 14. April, 15.36 Uhr: „Eine ordentliche Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann“, teilt das Regierungspräsidium auf Anfrage unserer Zeitung mit. „Dieses Erfordernis wird durch eine Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfüllt. Beim Staatsanzeiger handelt es sich um ein überregionales Medium, welches über das im Internet verfügbare Karriereportal potenzielle Bewerber anspricht.“

Die Voraussetzung der Ausschreibung im Staatsanzeiger hat die Stadt erfüllt. Das von der Klägerin vermisste Inserat im Amtsblatt hält das Regierungspräsidium für nicht zwingend: „Allein die Veröffentlichung in einem lokalen Amtsblatt wäre nicht ausreichend. Die Ausschreibung kann neben der Veröffentlichung im Staatsanzeiger in sonstigen Zeitungen erfolgen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht für eine Kommunalverwaltung jedoch nicht und liegt in deren Ermessen.“

Dass das Verwaltungsgericht den Antrag der Leonbergerin überhaupt aufgenommen hat, ist rechtens: „Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Rechtsschutz“, erklärt eine Gerichtssprecherin. Dies gelte auch bei sehr kurzfristigen Eingaben.