Der Mann, der im Jahr 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Alpenautobahn gerast war, soll in Deutschland in Haft. Die Schweiz hat sich nun an das baden-württembergische Justizministerium gewandt.

Ditzingen - Die Schweiz hat sich in der Sache des flüchtigen Gotthard-Rasers aus Ditzingen nun wie angekündigt an das baden-württembergische Justizministerium gewandt: Der Mann, der im Jahr 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Alpenautobahn gerast war, soll in Deutschland in Haft. Das Justizministerium in Bern habe ein „Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe“ nach Baden-Württemberg übermittelt, sagte dessen Sprecher am Mittwoch. Der Mann war zu 30 Monaten Haft verurteilt worden, davon wurden acht auf Bewährung ausgesetzt. Der Ditzinger hatte sich im Februar der Festnahme zum Haftantritt in der Schweiz entzogen, weil er zur Gerichtsverhandlung im Tessin nicht erschienen war.

 

Andere Fahrer in Lebensgefahr gebracht

Der Ditzinger, Anfang 40, war mit seinem Sportwagen Richtung Tessin gefahren. Auf der Autobahn gilt Tempo 120. Er habe im Gotthard-Straßentunnel andere Fahrer durch ständige Überholmanöver in Lebensgefahr gebracht, argumentiert die Schweizer Justiz. Das Urteil erging wegen „Gefährdung des Lebens“. Das Auto wurde konfisziert. In einem Interview mit dem Radiosender 107,7 sowie in den Schweizer Medien gab sich der Mann reuelos. Er gab an, auf der Standspur am Verkehr vorbeizurasen, sei nicht unverantwortlich.