Zwischen Schulen und Glücksspiellokalen müssen künftig 500 Meter Abstand liegen. Im Zuge der Härtefallregelung lässt die Stadt Leonberg auf Antrag Ausnahmen zu.

Leonberg - Spielhallen und Schulen oder Jugendzentren passen nicht zusammen. Und so sieht das neue Spielhallen-Gesetz des Landes, das mit Beginn des Julis in Kraft getreten ist, eine Distanz von 500 Metern vor, die zwischen Schulen und einem Glücksspiellokal liegen muss. Auch die Spielhallen selbst müssen jeweils mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt liegen.

 

Die Lage in Leonberg

In der Leonberger Innenstadt gibt es neun Spielhallen. Nicht alle entsprechen diesen neuen Vorgaben. Dennoch müssen nun jene Betreiber, die zu nah an Schulen liegen, nicht über Nacht ihre Läden schließen und sich ein neues Domizil suchen.

Acht der neun Betreiber, die schon sehr lange vor Ort sind, haben bereits vor vier Jahren bei der Stadt sogenannte Härtefallanträge gestellt. Um „unbillige Härten“ zu vermeiden, kann eine Genehmigungsbehörde „Spielhallen mit langem Bestandsschutz auf Antrag und befristet für einen angemessenen Zeitraum von der Einhaltung der Anforderungen befreien“, erklärt die Stadt die Rechtslage.

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Das Thema ist nicht neu. Vor fünf Jahren hatte sich abgezeichnet, dass es entsprechende Vorgaben geben wird. Als absehbar war, dass mit dem neuen Gesetz möglicherweise Arbeitsplätze bedroht sein könnten, reichten alle Betreiber bis auf einen fristgerecht bis Ende 2016 Härtefallanträge bei der Stadt ein.

Chancen für die Betreiber

Über die Anträge wurde bisher nicht entschieden – vor allem weil die Rechtslage nicht eindeutig und die Umsetzung im Land unklar war, wie der Leonberger Rathaus-Sprecher Sebastian Küster auf Anfrage erklärt: „Welche Auswirkungen das auf die Betreiber der Spielhallen hätte, konnte zu Beginn der Überlegungen und im Gesetzgebungsverfahren noch keiner genau abschätzen.“

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Der Stadt geht es darum, gesetzeskonform zu handeln, aber auch fair mit den Betreibern umzugehen, versichert Küster. Daher fand auf Initiative der Stadt ein Treffen mit den Betreibern der Spielhallen sowie Ordnungsamt und Citymanagement statt: „Wir wollten Transparenz schaffen und den Betreibern die Auswirkungen des Gesetzes vermitteln.“

Durch die Härtefallregelung haben die Betreiber der Spielhallen die Möglichkeit, bis Ende 2028 ihre Casinos weiter an ihrem Standort zu betreiben. „Auf diese Weise haben die Unternehmen einen Planungshorizont und die Stadt gleichzeitig die Sicherheit, dass bis zum Ende der Frist das Gesetz in Leonberg umgesetzt wird“, erklärt der Verwaltungssprecher.

Genug Zeit zum Überlegen

Ob sich danach die Betreiber, die oft auch Besitzer der Ladenlokale sind, einen neuen Standort suchen oder aber ihre Immobilie anderweitig nutzen, das will die Stadt gemeinsam mit ihnen nun besprechen.

„Dieser gemeinsame Weg ist ein wichtiger Baustein. Durch die Härtefallregelung ist ein Dialog möglich geworden, bei dem die Betreiber der Spielhallen in die städtebauliche Entwicklung miteinbezogen werden können“, erklärt der Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD), der sich schon seit längerem gemeinsam mit anderen Verwaltungschefs dafür einsetzt, dass die Problematik im Einvernehmen mit den Unternehmen gelöst wird.

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So hat sich Cohn gemeinsam mit seinen Kollegen aus Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und Wernau schriftlich an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gewandt. Die Verwaltungschefs wissen in ihrem Bemühen um eine konstruktive Lösung den Städtetag und den Gemeindebund hinter sich. „Durch die Härtefallregel können Arbeitsplätze gesichert und die Rechtskonformität gewahrt werden“, sagt OB Cohn. In anderen Kommunen hat es hingegen schon erste Klagen gegeben.