Die Stadt fordert einen Gartenbesitzer auf, Hütten und Lagerplatz zu beseitigen. Die Gerichte geben ihr Recht. Der Besitzer wendet sich an den Petitionsausschuss,dieser hat sich am Dienstag ein Bild von der Lage gemacht.

Ein Gartenbesitzer hat auf seinem Grundstück ein Gartenhaus erweitert, lagert jahrelang Holz und hat eine kleine Gerätehütte. Nach Jahren fordert die Stadt ihn dazu auf, alles zurückzubauen. Am Ende bleibt dem Besitzer nur noch, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden. Dieser hat sich am Dienstag ein Bild von der Lage gemacht und beide Seiten – Behörden und Gartenbesitzer – gehört.

 

Die Stadt reagiert im Jahr 2013

Die Stadt hatte nach einer Kontrolle im Jahr 2013 den Abbruch von Veranda und Gerätehütte sowie Beseitigung von Holzstapel und Teich angeordnet. Dagegen ging der Besitzer des Gartens an der Ortsgrenze zum Stuttgarter Ortsteil Hausen juristisch vor. Er unterlag in allen Distanzen, der Stadt wurde höchstrichterlich Recht zu gesprochen. Es war ein Urteil mit Signalwirkung in der gesamten Region Stuttgart.

Dem Besitzer blieb als letztes Mittel der Petitionsausschuss des Landtags. Dieser wird sich voraussichtlich im Januar damit befassen. Der Berichterstatter machte allerdings schon deutlich, dass sich der Ausschuss nicht über das Urteil hinwegsetzen könne. Doch er bat vor Ort in einer ersten Stellungnahme beide Seiten, miteinander ins Gespräch zu gehen, um im Detail zu klären, was in welchem Zeitraum zurückgebaut werden muss.