Es gibt gute Gründe, die dafür sprechen, die Gebühren für die Kinderbetreuung einzuziehen. Aus Sicht der Eltern sieht das etwas anders aus – ein Pro und Contra.

Leonberg - Entscheidend ist, ob das Land Geld zur Zurückzahlung bereit stellt.

 

Pro

Nacheinander

Zuerst muss der Betrieb sichergestellt sein. Gibt es Geld vom Land, können Gebühren auch erstattet werden.

Keine Frage, die Belastung für Eltern ist an allen Ecken und Enden hoch. Arbeiten, egal ob zuhause oder am regulären Arbeitsplatz. Kleinkinder betreuen und Schulkinder beim Lernen unterstützen. Dazu kommen die fehlenden Kontakte für alle Familienmitglieder. Die fehlenden Freizeitmöglichkeiten und vielfach geschlossenen Läden. Und die Ausgangssperren. Da kann sich so ein Gebührenbescheid schon mal wie ein Schlag ins Gesicht anfühlen. Wie ein Zeichen fehlender Unterstützung.

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Nicht weniger herausfordernd ist aber die Situation für die Kommunen. Die immer wieder sehr kurzfristig die praktische Organisation stemmen müssen. Auch wenn sich im Vorfeld eine konkrete Richtung andeutet, wie etwa die Verlängerung des Lockdowns über den 10. Januar hinaus – solange die konkreten Vorgaben nicht vorliegen, können auch die Kommunen die Eltern nicht darüber informieren. Und dann steht für Verwaltungen zunächst einmal im Vordergrund, die Notbetreuung zu organisieren.

Die Corona-Pandemie hat den Kommunen finanziell schon sehr viel abverlangt. Die Kinderbetreuung ist mittlerweile ein riesiger Posten in jedem Haushalt. Dass die Kommunen erst einmal an sicheren Einnahmen festhalten, ist nicht verwerflich. Dass sie außerdem den hohen Verwaltungsaufwand scheuen, Beträge nicht abzubuchen und dann für jedes Kind später neue Gebührenbescheide auszurechnen, ist ebenso verständlich. Wenn das Land den Kommunen nicht finanziell unter die Arme greift, werden sich viele eine Erstattung auch nicht leisten können. Wenn die Zusage kommt, dann sollte es die Erstattungen geben. Dann sind nicht nur die Eltern, sondern auch die Kommunen erleichtert.

Contra

Unnötiger Druck

Kommunen sollten nicht auf das Land warten. Der schnelle Einzug der Kitagebühr ist Eltern keine Hilfe.

Eine Kindertagesstätte kostet Geld. Sie kostet jeden Tag, auch wenn kein Kind in dem Gebäude betreut wird. Insofern ist es nachvollziehbar, dass Rathausverwaltungen die Betreuungsgebühr für den Monat auch im Januar regulär zu Monatsbeginn eingezogen hatten. Aber familienfreundlich ist der Gebühreneinzug nicht. Er ist vielmehr voreilig und setzt die ohnehin gebeutelten Familien finanziell unnötig unter Druck. Daran ändert auch die Begründung aus den Rathäusern nichts, vor einer Entscheidung über eine Erstattung zunächst die Empfehlung der kommunalen Landesverbände abwarten zu wollen. Die Familien brauchen schließlich jetzt und heute Unterstützung, auch oder gerade wenn die Unsicherheit auf allen Ebenen groß ist. Den Gebühreneinzug auszusetzen, wäre eine solche Hilfe gewesen.

Keine Frage, Kinderbetreuung hat ihren Preis. Für eine Familie mit zwei oder mehr Kindern ist sie eine Belastung. Mehrere hundert Euro im Voraus einzuziehen für eine – wenn überhaupt – nur teilweise erbrachte Leistung, ist daher das falsche Signal einer Stadtverwaltung an ihre Familien im Ort. Zumal das in einer Zeit geschieht, in der nicht wenige Eltern von Kurzarbeit betroffen sind und finanzielle Einbußen haben. Die Verärgerung der Eltern ist daher verständlich, die in dieser Situation für eine Leistung bezahlen müssen, die nicht erbracht wird.

Vielleicht ist es für eine Verwaltung auch praktikabler, zunächst Gebühren einzuziehen, um das Geld rückwirkend zu erstatten. Sicher ist es für sie allemal. Die Gebühren wären eingezogen gewesen, hätten die Kitas am 11. Januar wieder geöffnet. Eine Kommunalverwaltung ist aber nicht zum Selbstzweck da. Sie ist den Bürgern ihrer Kommune verpflichtet.