Der württembergische Fußballverband (WFV) hat auf seiner Internetseite die Leitlinie zum Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt. Demnach hat zunächst die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Falle einer bestätigten Infektion mit dem Covid-19-Virus oberste Priorität.

 

Im zweiten Schritt muss auch der WFV informiert werden. Ist dies geschehen, können die Planungen über das weitere Vorgehen im Verein in Angriff genommen werden. Dies betrifft in erster Linie die Auswirkungen auf den Trainings- und den Spielbetrieb.

Zwei Kategorien bei Kontaktpersonen

Bei der Risikobewertung orientiert sich der Fußballverband grundsätzlich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Kontaktpersonennachverfolgung. Von der positiv getesteten Person lässt sich je nach Intensität des Kontaktes unterscheiden in Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko, über 15 Minuten intensiver, direkter Kontakt) und Kontaktpersonen der Kategorie II (geringes Infektionsrisiko, weniger als 15 Minuten direkter Kontakt). Kontaktpersonen der Kategorie I werden vom Gesundheitsamt registriert und müssen sich absondern. Bei Kontaktpersonen der Kategorie II werden vom Gesundheitsamt nur optional Maßnahmen verhängt.

Der WFV vertritt die Auffassung, dass im Falle einer Infektion im Verein nicht die ganze Mannschaft, sondern, wenn überhaupt, nur einzelne Spieler, die engen Kontakt zur erkrankten Person hatten, in Quarantäne müssen. Das Spiel der betroffenen Mannschaft bleibt dann in der Regel angesetzt und findet ohne die isolierten Spieler statt.