Wimsheim benötigt noch eine zweite Runde, um die Vergabekriterien fürs Neubaugebiet Frischegrund II festzulegen.

Wimsheim - Zwanzig Bauplätze im Neubaugebiet Frischegrund II gehören der Gemeinde Wimsheim. Das Areal schließt an das bereits bebaute Gebiet Frischegrund an und wird derzeit erschlossen. Diese Plätze sollen in den nächsten Jahren in kleiner Stückzahl, sprich drei bis vier Plätze jährlich, auf den Markt kommen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Infrastruktur der Gemeinde Schritt halten kann mit der Entwicklung der Bevölkerungszahl. Sprich: Es müssen beispielsweise ausreichend Betreuungsplätze für Kinder vorhanden sein.

 

Wer bekommt wie viele Punkte?

Doch wer soll die begehrten Bauplätze in der Heckengäu-Gemeinde bekommen? Für die Vergabe preisgünstiger Baugrundstücke unter dem Verkehrswert muss die Gemeinde Kriterien aufstellen. Das sei bereits für den ersten Baubauabschnitt Frischegrund im Jahr 2011 geschehen, erklärte der Bürgermeister Mario Weisbrich.

Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2013 entschieden, dass Gemeinden preisgünstiges Bauland nicht bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde haben. Also etwa an Einheimische, auf jeden Fall nicht ohne eine Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl. Deswegen wurden auf staatlicher Ebene Leitlinien für die Vergabe entwickelt, die den Gemeinden als Rahmenmodell dienen. Dieses passen sie an die örtlichen Verhältnisse an und konkretisieren es.

Das hat auch die Wimsheimer Verwaltung getan und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. So sollen besonders junge Familien – allerdings nicht ausschließlich – mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft in den Genuss eines subventionierten Bauplatzes kommen. Die „Bedürftigkeit der Bewerber nach familien-sozialbezogenen Kriterien“ wird im Punktesystem bewertet: Je nach Familienstand, Zahl und Alter der Kinder gibt es Punkte, je jünger die Kinder sind, umso mehr Punkte. Punkten können Bauplatz-Interessenten auch, wenn sie schon länger im Ort wohnen, arbeiten oder sich nachweisbar ehrenamtlich engagieren.

Viele Baulücken im Ort

Weil auch Vermögensobergrenzen eingehalten werden müssen, dürfen Bewerber weder ein Baugrundstück noch ein Wohngebäude in Wimsheim besitzen oder müssen dies vorher verkaufen. Sprich: Der Besitz eines weiteren bebaubaren Grundstücks im Gemeindegebiet führt zum Ausschluss des Bewerbers.

Aktuell gebe es in Wimsheim mehr als 50 Baulücken in privater Hand ohne Bauverpflichtung, erklärte der Bürgermeister Weisbrich. Beim Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstücks gelte hingegen eine Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren zu bauen.

Im Gemeinderat entspann sich eine Diskussion über die verschiedenen Kriterien. So plädierte beispielsweise Beate Lämmle-Koziollek (Wimsheim Miteinander) dafür, dass Punkte auch für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen außerhalb des eigenen Haushalts vergeben werden sollten. Ihr Fraktionskollege Roland Holz plädierte dafür, dass auch ehrenamtliches Engagement außerhalb von Wimsheim zählen sollte. Und Klaus Bohnenberger (Freie Wählervereinigung) meinte, Menschen, die Arbeitsplätze im Ort schaffen, sollten ebenfalls Punkte erhalten.

Nach längerer Diskussion erinnerte Mario Weisbrich daran, dass die Gemeinde das Ziel verfolge, die Plätze an junge Familien zu vergeben, die noch kein Eigentum haben. Die Verwaltung sagte zu, den Kriterienkatalog noch einmal zu überarbeiten und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.