Aber auch nichtkastrierte Hauskatzen mit Ausgang sorgten häufig für unwillkommenen Nachwuchs. Würde man eine solche Halterkatze kastrieren lassen, könnte man eventuell von deren Besitzer wegen Sachbeschädigung verklagt werden.

 

Mit Fallen fängt Simone Reusch Katzen ein, um sie zum Tierarzt zu bringen. Foto: Arnold
„Das ist ein schwieriges Thema, an das keiner so recht ran will“, konstatiert Reusch. Im Gemeinderat war das Thema umstritten. Der Antrag ging jetzt nur durch, weil sich die Mehrheitsfraktion, die Freien Wähler, bei einer Gegenstimme enthielt, ebenso wie der Bürgermeister Thomas Fritsch. „Die Problematik stelle ich nicht in Abrede, frei laufende Katzen müssen kastriert sein“, sagte Fritsch.

Schon jetzt trägt die Gemeinde die Kosten für die Kastration der frei lebenden Katzen. Und die Kosten könnten sich reduzieren, wenn immer weniger Nachwuchs geboren werde. Der Bürgermeister befürchtet allerdings, dass irgendwann jemand verlange, dass per Verfügung Zwangsmaßnahmen gegen uneinsichtige Katzenhalter erlassen werden.

Neue Verordnung ist Appell an Katzenhalter

Eine kleine Gemeinde wie Mönsheim könne das nicht leisten. Das wolle sie auch nicht, entgegnete Simone Reusch. Mit der neuen Verordnung soll vielmehr an die Katzenhalter appelliert werden, ihre Freigänger-Tiere kastrieren zu lassen, damit diese auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht für unwillkommenen Nachwuchs sorgen. Vom Tierarzt kastrierte Tiere seien leicht an der Tätowierung am Ohr beziehungsweise an einem eingepflanzten Chip zu erkennen, mit dem sie in Datenbanken nachverfolgt werden könnten, erklärte Simone Reusch.

„Doch wir bewegen uns in einer Grauzone, sind rechtlich nicht abgesichert, wenn wir eine eingefangene Katze kastrieren lassen“, schildert sie das Problem für die im Tierschutz Engagierten. Denn oft könne man nicht ohne Weiteres erkennen, ob es sich um eine Streunerkatze ohne Halter handele oder um eine frei laufende Katze, die einem Katzenhalter gehört.

Appell auch an Katzenhalter

Aber auch nichtkastrierte Hauskatzen mit Ausgang sorgten häufig für unwillkommenen Nachwuchs. Würde man eine solche Halterkatze kastrieren lassen, könnte man eventuell von deren Besitzer wegen Sachbeschädigung verklagt werden.

Mit Fallen fängt Simone Reusch Katzen ein, um sie zum Tierarzt zu bringen. Foto: Arnold
„Das ist ein schwieriges Thema, an das keiner so recht ran will“, konstatiert Reusch. Im Gemeinderat war das Thema umstritten. Der Antrag ging jetzt nur durch, weil sich die Mehrheitsfraktion, die Freien Wähler, bei einer Gegenstimme enthielt, ebenso wie der Bürgermeister Thomas Fritsch. „Die Problematik stelle ich nicht in Abrede, frei laufende Katzen müssen kastriert sein“, sagte Fritsch.

Schon jetzt trägt die Gemeinde die Kosten für die Kastration der frei lebenden Katzen. Und die Kosten könnten sich reduzieren, wenn immer weniger Nachwuchs geboren werde. Der Bürgermeister befürchtet allerdings, dass irgendwann jemand verlange, dass per Verfügung Zwangsmaßnahmen gegen uneinsichtige Katzenhalter erlassen werden.

Neue Verordnung ist Appell an Katzenhalter

Eine kleine Gemeinde wie Mönsheim könne das nicht leisten. Das wolle sie auch nicht, entgegnete Simone Reusch. Mit der neuen Verordnung soll vielmehr an die Katzenhalter appelliert werden, ihre Freigänger-Tiere kastrieren zu lassen, damit diese auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht für unwillkommenen Nachwuchs sorgen. Vom Tierarzt kastrierte Tiere seien leicht an der Tätowierung am Ohr beziehungsweise an einem eingepflanzten Chip zu erkennen, mit dem sie in Datenbanken nachverfolgt werden könnten, erklärte Simone Reusch.

Die Katzenschutzverordnung, die jetzt von der Gemeinde Mönsheim erlassen wird, steht nicht im luftleeren Raum. Der Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes sieht eine solche Möglichkeit für Regelungen vor, die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere verringern, die durch unkontrollierte Vermehrung entstehen können.

Tierschutzgesetz erlaubt kommunale Regeln

Die Landesregierung habe schon 2013 den Kommunen die Aufgabe überlassen, Ausführungen zu diesem Gesetz zu machen, erklärte Reuschs Fraktionskollege Hans Kuhnle. In Berglen wurde laut dem dortigen Bürgermeister Maximilian Friedrich die erste Katzenschutzverordnung im Land erlassen. Ein engagierter Tierschutzverein habe sich dafür eingesetzt, berichtet Friedrich auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Verordnung ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Seit demselben Zeitpunkt gilt ebenfalls in der Schwarzwaldgemeinde Schramberg eine solche Verordnung als Ortsrecht. An diesen beiden orientiert sich auch diejenige von Mönsheim.

Simone Reusch weiß, dass das Problem der frei lebenden und häufig kranken Katzen auch in anderen Gemeinden auftritt. So haben ihre Mitstreiter auch schon in Wurmberg Tiere eingefangen. Die Gemeinderätin hat jetzt den Auftrag bekommen, regelmäßig im Gremium über die Umsetzung und den Erfolg der neuen Bestimmungen zu berichten.