Zum Jahresanfang ändern sich in Baden-Württemberg die Vorschriften beim Bauen. Ohne Fotovoltaik geht kaum noch was.

Leonberg - Bei Fotovoltaikanlagen ergibt sich mit dem neuen Jahr eine wesentliche Änderung. Bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen werden sie in Baden-Württemberg bald Pflicht sein: Vom 1. Januar 2022 an müssen sie auf neuen Nichtwohn-Gebäuden und neue Parkplätzen ab 35 Stellplätzen vorhanden sein. Im Mai folgt die Pflicht für neue Wohngebäude. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.

 

Beim Bauantrag beachten

Wer also bald einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Als solargeeignet gelten solche Flächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf Dachflächen zu die nicht verschattet sind, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Neigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet.

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Auch Fotovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Netze. Wer den Strom selbst nutzt, spart den Kauf von teureren Angeboten aus dem Netz.

Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch zu Verbrauchern des günstigen Stroms. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

Kostenlose Beratung

„Fotovoltaikanlagen sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet“, sagt Berthold Hanfstein, der Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Böblingen. Eine kostenlose, neutrale Erstberatung rund um die energetische Sanierung, wie zum Beispiel eine Optimierung oder Erneuerung des Heizsystems, gibt es nach Terminvereinbarung bei der Energieagentur Kreis Böblingen. Zusätzlich können kostengünstige Energie-Checks vor Ort in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vereinbart werden.

Weitere Informationen
gibt es telefonisch unter der Rufnummer 0 70 31 / 6 63 20 40 oder im Internet unter www.ea-bb.de. Zusätzliche Informationen zum Fotovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg finden sich unter: www.photovoltaik-bw.de