Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ehefrau und seinen Sohn getötet zu haben.

Tiefenbronn - Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat Anklage beim Landgericht Karlsruhe wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung gegen einen 61-Jährigen erhoben. Dem Familienvater wird vorgeworfen, am Nachmittag des 25. Mai dieses Jahres seine Ehefrau und seinen achtjährigen Sohn im gemeinsamen Wohnhaus in Tiefenbronn nach vorheriger Verabreichung benzodiazepinhaltiger Substanzen mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Seinen elfjährigen Sohn soll er – ebenfalls nach vorheriger Verabreichung benzodiazepinhaltiger Substanzen – mit demselben Messer lebensgefährlich am Hals verletzt haben. Dem Elfjährigen gelang es, schwer verletzt aus dem Anwesen zu flüchten. Er hat das Drama überlebt.

 

Die Anklageschrift geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Der Tatverdächtige, der die Tathandlungen einräumt, soll von Anfang an geplant gehabt haben, nach der Tötung seiner Ehefrau und seiner beiden Söhne selbst aus dem Leben zu scheiden. Diesem Plan entsprechend soll er nach der Tat einen Cocktail aus Medikamenten und Alkohol zu sich genommen haben. Die Beweggründe des Tatverdächtigen für den ihm vorgeworfenen, geplanten „erweiterten Suizid“ konnten bislang nicht geklärt werden. Die Anklage geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen bei der Tatbegehung weder aufgehoben noch rechtserheblich eingeschränkt war.