Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Urteil des Stuttgarter Richters gegen den Ehrenamtlichen aus Ditzingen bestätigt.

Ditzingen - Über die Zukunft seines Verbleibs bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr war ein Ditzinger vor Gericht gezogen. Er verlor in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz kassierte er nun abermals eine Niederlage. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, wies die Berufung des Feuerwehrmannes gegen das Urteil zurück und lehnte eine Revision ab.

 

Beginn des Streits im Sommer 2012

Im Kern der juristischen Auseinandersetzung geht es um den Vorwurf der Stadt, der Feuerwehrmann habe nicht regelmäßig und pünktlich an Aus- und Fortbildungen teilgenommen und mehrfach gegen diese Dienstpflicht verstoßen. Seit 2016 habe er an den Übungen, Ausbildungen und Besprechungen der Feuerwehr nicht mehr teilgenommen. „Durch die schwerwiegenden Versäumnisse sei die Ableistung eines unfallfreien Dienstes nicht mehr gewährleistet. Es lägen erhebliche Risiken hinsichtlich einer Eigen- beziehungsweise Fremdgefährdung vor“, geben die Mannheimer Richter die Argumentation der Stadt Ditzingen wider.

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Der Feuerwehrmann sah die Sache anders. Weil die Stadt ihrerseits ihren Pflichten nicht nachgekommen sei, habe er nicht am Feuerwehrdienst teilnehmen können. Er verwies dabei auf den Ausgangspunkt der mehrjährigen Auseinandersetzung, in der der Mann und die Feuerwehrführung mehrfach aneinandergerieten. Angefangen hatte demnach alles im Sommer 2012. Auf eine tätliche Auseinandersetzung bei einer Feuerwehrhocketse folgte ein langer Schriftverkehr mit der Unfallkasse Baden-Württemberg. Im Sommer 2015 mahnte der Feuerwehrmann die Bezahlung einer Entschädigung für die Teilnahme an einer Übung an, ehe der Kommandant laut Gericht dem Feuerwehrmann im Jahr darauf wiederum mitteilte, an den Quartalsabrechnungen sei die Teilnahme an „sehr wenigen Übungen und Ausbildungen“ aufgefallen.

Letztlich erteilte der Kommandant einen dienstlichen Verweis, in dessen Folge wiederum der Feuerwehrmann sich wegen eines Streits mit der Versicherung – der seinen Anfang nach der Hocketse genommen hatte – mit einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kommandanten an das Landratsamt wendete – ohne Erfolg. Letztlich fasste der Gemeinderat im Oktober 2017 laut den Mannheimer Verwaltungsrichtern einstimmig den Beschluss, den Feuerwehrdienst des Mannes zu beenden.

Revision ausgeschlossen

Der Mann wurde im November desselben Jahres schriftlich über das Ende seines Feuerwehrdienstes informiert. Dagegen zog der Mann im April 2018 vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage ab. Es hatte unter anderem argumentiert, die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr seien verpflichtet, am Dienst regelmäßig pünktlich teilzunehmen und sich bei Alarm unverzüglich zum Dienst einzufinden. Gegen diese Pflichten habe der Kläger schwerwiegend verstoßen. Er habe sein wiederholtes und letztlich dauerhaftes Fernbleiben auch nicht entschuldigen können.

Gegen die Entscheidung legte der Mann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof des Landes ein. Dieser wies nun die Berufung ab und schloss eine Revision aus.