Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Böblingen an drei Tagen in Folge über 165 liegt, greift die Notbremse.

Leonberg - Alle Kitas und Schulen im Landkreis Böblingen schließen ab Montag, 26. April, weil die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegt. Das teilte das Landratsamt am Freitagnachmittag mit.

 

Bundesnotbremse in Kraft

Zuvor war die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft getreten. Diese regelt in ganz Deutschland einheitlich, ab welcher Inzidenz bestimmte Bereiche geschlossen oder geöffnet werden. Für Schulen und Kindertagesstätten wurde der Wert für die Sieben-Tage-Inzidenz auf 165 festgelegt. Und der wurde im Kreis Böblingen nun drei Mal in Folge überschritten. Das bedeutet, dass die Schulen im gesamten Kreis von Montag an keinen Wechselunterricht mehr abhalten dürfen. Auch Kitas bieten nur noch Notbetreuung an.

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Im Vorgriff auf diese Entwicklung hatte Leonberg bereits am Mittag verkündet, dass Schulen und Kitas von Montag an nur noch Notbetreuung anbieten. Auch in anderen Kommunen, wie etwa Rutesheim, hatten die Schulen entsprechende Ankündigungen an die Eltern verschickt.

Kritik: Entscheidung kommt mal wieder spät

Leonberg kritisiert, dass die Entscheidung wieder einmal sehr kurzfristig gekommen ist. „Mir fällt es sehr schwer, die Kitas und Schulen geschlossen zu sehen. Angesichts der hohen Infektionszahlen ist diese Maßnahme ab Montag jedoch unausweichlich“, sagt der Leonberger Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD).

„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich immer mehr Kinder mit dem Coronavirus infizieren. Wir müssen die dritte Welle der Pandemie aber schnellstmöglich bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen – auch mithilfe der Schließung von Schulen und Kitas“, sagt Martin Georg Cohn.

Notbetreuung in Leonberg

Doch nicht alle Eltern können sich neben ihrem Beruf auch um ihre Kinder kümmern. Daher wird in Leonberg eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch darauf haben Kinder, deren Eltern von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Wer diese in Anspruch nehmen möchte, muss sein Kind dafür beim jeweiligen Träger beziehungsweise der Einrichtungsleitung seiner Kita anmelden. Bei den städtischen Kindertageseinrichtungen von Leonberg funktioniert das am einfachsten über die Kita-Info-App.

Schnelltestpflicht gilt trotzdem ab Montag

Auch in der Notbetreuung gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Schnelltestpflicht. Diese gilt ebenfalls ab dem kommenden Montag für die 334 Kindertageseinrichtungen im Kreis und die Betreuung bei Tagespflegepersonen sowie die Betreuerinnen und Betreuer, die alle mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen müssen.

Die Ausgangssperre im Kreis wird zudem von Samstag an auf die neue Bundesregelung umgestellt. Bis 22 Uhr darf man sich nun ohne triftigen Grund außerhalb der Wohnung aufhalten statt 21 Uhr. Bis Mitternacht darf man zudem noch alleine spazieren gehen oder joggen.