Corona-positiv getestete Personen müssen umgehend in Quarantäne und Kontaktpersonen selbst informieren.

Landkreis Böblingen - Das Sozialministerium hatte bereits darauf hingewiesen – es gibt Änderungen beim sogenannten Corona-Kontaktpersonenmanagement innerhalb der Gesundheitsämter. Jetzt hat man sich auch im Landkreis Böblingen über das künftige Vorgehen abgestimmt.

 

„Erkrankte Personen werden ab sofort nicht mehr von uns kontaktiert“, sagt Anna Leher, die Leiterin des Böblinger Gesundheitsamts. „Wer positiv getestet ist, muss sich – samt der ungeimpften Haushaltsangehörigen – umgehend in Quarantäne begeben.“ Und die Personen, mit denen der jeweils Betroffene in den Tagen seit Auftreten erster Symptome Kontakt hatte, selbst informieren.

Bescheinigungen gibt es in den Rathäusern

Wer Bescheinigungen benötigt, um sie dem Arbeitgeber vorzulegen, bekommt diese in den Rathäusern. Mitarbeiter der Ordnungsämter in den Rathäusern werden die Einhaltung der Quarantäne auch routinemäßig kontrollieren.

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Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden (für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest) – oder durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag sieben der Quarantäne.

Andere Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten eigene Kontakte weitestgehend reduzieren, beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen. Vollständig geimpfte, symptomlose Personen müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.

Gesundheitsamt konzentriert sich auf vulnerable Gruppen

„Das Gesundheitsamt konzentriert sich auf vulnerable Gruppen oder auf größere Ausbruchsgeschehen“, erklärt Leher. Dort werde man sich, wie bisher, einschalten und notwendige Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Betroffenen und den Einrichtungen koordinieren. Alle Informationen sind auf der Webseite des Landkreises Böblingen unter www.lrabb.de zu finden.