Das Gesundheitsamt klärt auf: Wer aus Risikogebieten kommt, muss sofort in Quarantäne.

Corona - Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele, die eine Reise ins Ausland geplant haben, fragen sich, was sie bei ihrer Rückkehr beachten müssen. Gibt es Meldepflichten? Wann muss man sich in Quarantäne begeben?

 

„Es ist entscheidend, ob man in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat oder nicht“, erklärt Brigitte Joggerst, die Leiterin des Gesundheitsamtes im Enzkreis. Bei einer Rückreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, gibt es keine Verpflichtung zur Quarantäne. Das sind alle EU-Mitgliedsstaaten (außer Luxemburg) sowie Australien, Georgien, Kanada, Neuseeland, Thailand und Tunesien. Das kann sich aber kurzfristig ändern. „Ich empfehle, sich kurz vor der Reise nochmals zu informieren“, sagt Joggerst. Eine Liste der Risikogebiete gibt es auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.

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„Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss sich künftig unmittelbar nach seiner Einreise nach Deutschland beim Rathaus seines Wohnortes melden, sich in Quarantäne begeben und darf diese auch zum Abstrich für den Corona-Test nicht verlassen“, teilt die Amtsärztin mit. Daher sollte beim Hausarzt nachgefragt werden, ob er der Abstrich bei einem Hausbesuchs macht. „Unabhängig davon, ob Risikogebiet oder nicht: Wer noch am Urlaubsort Symptome zeigt, sollte sich – wenn er beispielsweise mit dem Flugzeug oder der Bahn nach Hause fahren möchte – auf jeden Fall noch am Urlaubsort testen lassen“, betont Joggerst. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt worden sein.

Falls der Test vor Ort negativ ausfällt, kann bedenkenlos in Zug oder Flugzeug gestiegen werden. Allerdings muss das negative Testergebnis dann umgehend dem Bürgermeisteramt des Wohnortes vorgelegt und für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Bei einem positiven Testergebnis muss sich der Urlauber noch am Urlaubsort unbedingt in Quarantäne begeben.

„Wer erst Tage nach seiner Rückkehr nach Hause Symptome einer Infektion mit Corona zeigt, sollte sich umgehend an den Hausarzt wenden. Er kann dann einen Corona-Test veranlassen“, sagt Joggerst abschließend. Am Wochenende könne man sich unter der Telefonnummer 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Über den Verdachtsfall müsse ebenfalls das Bürgermeisteramt des Wohnorts informiert werden.