3G in Rathäusern und Ortschaftsverwaltungen
Egal wie die Bund-Länder-Beratung ausgeht. In Leonberg gilt ab Montag, 6. Dezember, für alle Besucherinnen und Besucher der Rathäuser und der Ortschaftsverwaltungen in Höfingen, Warmbronn und Gebersheim die 3-G-Regel. Vor dem Zutritt in die Gebäude muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (geimpft, genesen oder offiziell negativ getestet). Schnelltests dürfen dabei maximal 24 Stunden und PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Beim Betreten des Gebäudes ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Außerdem müssen die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.
„Seit Kurzem gilt aufgrund der angespannten pandemischen Lage bundesweit eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz für Beschäftigte. Um Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor einer Ansteckung zu schützen und die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt diese 3-G-Regel nun auch für Besucherinnen und Besucher der Rathäuser und Ortschaftsverwaltungen“, sagt der Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD). Man wisse außerdem derzeit noch zu wenig über die neue Mutation Omikron aus Südafrika. „Daher passen wir die Hygienemaßnahmen nun noch einmal an und sind vorsichtig“, so Martin Georg Cohn.
Besuche im Rathaus nur in dringenden Fällen
Viele Anliegen könnten auch telefonisch, per E-Mail oder mit Online-Diensten auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.leonberg.de gelöst werden. „Bitte nutzen Sie aufgrund der derzeitigen Lage diese Möglichkeiten aus und kommen Sie nur in die Rathäuser oder Ortschaftsverwaltungen, wenn es wirklich notwendig ist“, appelliert der Oberbürgermeister.
Wenn das persönliche Erscheinen nötig sei, sollte – wo immer möglich - vorher ein Termin auf der Homepage der Stadt vereinbart werden. Damit könnten bestenfalls auch Wartezeiten vermieden werden. Bei der Terminbuchung wird außerdem angezeigt, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Weiterhin geöffnet sind das Leonberger Hallenbad und die angrenzende Sauna. Für beide Einrichtungen gilt die 2-G-Regel. Dabei darf die maximale Belegungszahl - 150 Menschen im Hallenbad, 35 in der Sauna – nicht überschritten werden. „Diese erreichen wir derzeit im Bad nicht und in der Sauna kurz am Wochenende“, sagt Sebastian Küster, der Pressesprecher der Stadt Leonberg. Im Vergleich zur Vorwoche seien die Besucherzahlen gar leicht rückläufig.
Die meisten Hallenbad-Stammgäste sind geimpft
Diese Entwicklung hat auch Jennifer Lutz, eine Mitarbeiterin in der Weil der Städter Kämmerei, zuletzt im dortigen Hallenbad festgestellt. „Obwohl die meisten Stammgäste geimpft sind, spüren viele Badegäste wegen der steigenden Inzidenzzahlen eine Unsicherheit und verzichten eher auf einen Besuch im Hallenbad.“
Seit dem 17. November gilt hier die 2-G-Regel. „Davor hatten wir 3 G, doch das machte auch fast keinen Unterschied, die wenigsten nehmen das Geld für einen Test in die Hand, um mal schnell schwimmen zu gehen“, sagt Jennifer Lutz. Zeitweise war im Weil der Städter Hallenbad die Personenanzahl auf 45 begrenzt. „Diese Begrenzung haben wir nicht mehr, wir kommen aber auch nicht über diese Zahl drüber.“