Weil die Inzidenz fünf Tage unter 35 liegt, fällt im Landkreis die Testpflicht für Angebote im Freien weg.

Landkreis Böblingen - Die von der Landesregierung in der Corona-Verordnung geführte Inzidenzstufe von 35 hat der Landkreis Böblingen am Dienstag an fünf Tagen in Folge unterschritten. Die Kreisverwaltung stellt deshalb am Mittwoch mit einer Allgemeinverfügung fest, dass damit die in der Verordnung vorgesehenen Lockerungen ab Donnerstag gelten.

 

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Neu ist der Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Freibädern. In Innenbereichen gilt die Testpflicht weiterhin. Bei Feiern im Gastgewerbe sind bis zu 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis erlaubt. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen sind auf die Fläche bezogen eine Person pro sieben Quadratmeter zugelassen.

Höhere Teilnehmerzahl für Veranstaltungen

Für Vorträge, Kultur- und Infoveranstaltungen sowie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen und Betrieben erhöht sich die Teilnehmeranzahl auf maximal 750 Menschen im Außenbereich. Im Innenbereich bleibt es bei 250 Menschen.

Die bisherigen, allgemeinen Regelungen aus der Corona-Verordnung wie Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln, Testpflicht für Freizeitangebote und Maskenpflicht gelten weiterhin.