Sobald die bundesweiten Coronaverordnungen nicht mehr greifen, lässt die Stadt erweiterte Öffnungszeiten zu.

Renningen - Um Kneipen, Gaststätten und Restaurants in Renningen zu stärken, will die Stadt den Betrieb von Außengastronomie bis 23 Uhr erlauben, im städtischen Außenbereich, also ohne angrenzende Wohnbebauung, sogar bis 24 Uhr. Das gilt allerdings erst, wenn die bundes- und landesweiten Coronaregelungen das zulassen.

 

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Im Moment darf aufgrund der Inzidenzwerte im Landkreis Böblingen die Gastronomie bis 21 Uhr geöffnet sein, im zweiten Öffnungsschritt wird die Zeit bis maximal 22 Uhr verlängert. Erst, wenn gar keine coronabedingten Einschränkungen vonseiten des Landes oder Bundes mehr gelten, greift die Renninger Verordnung. Sie gilt zunächst vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021.

Der Gemeinderat hatte dem Vorstoß bereits in seiner Sitzung im März zugestimmt, nun wurde die dafür erforderliche Rechtsverordnung beschlossen. Bereits 2020 hatte die Stadt die Situation auf dem kurzen Dienstweg so gehandhabt. Außerdem hatte die SPD vor einiger Zeit einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun ist die Regelung rechtssicher.

Stadt will Gastronomen stärken

Anlass sind die negativen Auswirkungen der Coronakrise auf die Gastronomiebetriebe. Seit Anfang November waren die Einrichtungen geschlossen, lediglich der Liefer- oder Abholbetrieb war möglich. „Für Betriebe, die ausschließlich Getränke zum Verkauf anbieten, kommt die Regelung de facto einem Berufsverbot seit mehr als einem halben Jahr gleich“, heißt es in der Begründung der Stadtverwaltung. Ein „Wirtschaftssterben“ wäre zum Nachteil aller Einwohner von Renningen. „Letztlich profitiert die hiesige Bevölkerung nicht unwesentlich von einem breit aufgestellten gastronomischen Angebot in der Stadt.“

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Das heißt: Normalerweise ist in Renningen auch außerhalb der Coronapandemie um 22 Uhr Sperrstunde, da ab dieser Uhrzeit strengere Vorgaben beim Lärmschutz gelten. Die zusätzliche Stunde soll die Gastronomen nach der Krise stärken. Wohlgemerkt steht die neue Verordnung damit nicht über den Gesetzen zum Schutz vor Ruhestörung. Denn dabei handelt es sich um Bundesgesetze, die nicht durch eine kommunale Verordnung außer Kraft gesetzt werden können. Das bedeutet, dass die Betreiber der Gaststätten dafür Sorge tragen müssen, dass sich ihre Gäste nach 22 Uhr entsprechend ruhiger verhalten.

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Das Stufenkonzept des Landes sieht vor, dass ein Land- oder Stadtkreis 14 Tage nach Öffnungsschritt 1, wenn die Inzidenz stetig weiter gesunken ist, in Stufe 2 kommt. Der Kreis Böblingen war am 17. Mai in Stufe 1 angekommen, am 1. Juni steht dann der zweite Öffnungsschritt an. Unter anderem darf von da an die Gastronomie von 6 bis 22 Uhr öffnen.

Weitere Lockerungen sind Kulturveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Personen, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen. Liegt die Inzidenzmarke im Kreis weiter unter 50, sind beispielsweise Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Menschen aus bis zu drei Haushalten erlaubt, der Einzelhandel kann ohne Testpflicht öffnen.