Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis zum Wochenende unter 100, sind im Landreis Böblingen weitere Lockerungen möglich.

Kreis Böblingen - Wenn die Regelungen der Bundesnotbremse außer Kraft gesetzt werden, weil der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt, gilt die Landesverordnung Baden-Württemberg (voraussichtlich ab 17. Mai). In puncto Testpflicht in Kitas geht der Landkreis Böblingen jedoch einen eigenen Weg.

 

Im Gegensatz zu den Landes-Bestimmungen wird im Kreis Böblingen die Testpflicht für den Kita-Besuch bis Ende Juni verlängert. Bislang mussten die Kinder in der Tagesbetreuung in Kitas oder bei Tageseltern zwei Mal wöchentlich einen Schnelltest machen. Die entsprechende Verfügung des Landratsamtes sah ein Ende der Testpflicht nach dem 31. Mai vor – oder für den Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, was voraussichtlich am Sonntag der Fall wäre. „Wir haben gute Erfahrungen mit den Testungen gemacht und sollten das, was wir erreicht haben, jetzt nicht riskieren“, lautet das Fazit der Arbeitsgruppe Corona, einem Gremium aus Vertretern der 26 Städte und Gemeinden sowie dem Landrat. „Auch die Rückmeldung aus den Einrichtungen und von vielen Eltern bestärken uns in dem Vorgehen.“ Die Testungen hätten immer wieder positive Fälle identifiziert. Mit einer schnellen Isolierung habe jeweils verhindert werden können, dass ganze Gruppen oder gar Einrichtungen hätten geschlossen werden müssen. Alle Einrichtungen seien mit Testkits versorgt und die Akzeptanz seitens bei der überwiegenden Zahl der Eltern sei da. Deshalb werde die Testpflicht bis Ende Juni verlängert – unabhängig von den Inzidenzwerten.

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Ansonsten gelten ab Montag, 17. Mai, voraussichtlich folgende Regelungen:. Private Treffen : Sind im öffentlichen oder privaten Raum dann wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt (Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt). Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.

Einkaufen: Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind geöffnet, der sonstige Einzelhandel darf neben „Click & Collect“ auch „Click & Meet“ anbieten. Neuerung hierbei ist, dass ab Montag dann kein negatives Testergebnis mehr vorgezeigt werden muss. Auch nicht medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Nagelstudio dürfen wieder öffnen; auch hier muss kein tagesaktueller negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden.

Nachhilfeunterricht in kleinen Gruppen möglich

Schulen: Für die Schulen gilt weiterhin Testpflicht und Wechselunterricht, sofern dies zur Wahrung des Mindestabstands erforderlich ist. Nachhilfeunterricht ist in Gruppen bis maximal fünf Schüler wieder möglich. Unterricht in Musik,- Kunst- und Jugendkunstschulen sind im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen möglich.

Kultur : Museen, Gedenkstätten, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürfen Besucher nach vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation der Kontaktdaten empfangen, auch hier ohne dass ein tagesaktueller negativer Coronatest erforderlich ist.

Sport: Darf im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen kontaktarm mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien mit bis zu 20 Kindern kontaktarmen Sport in Gruppen ausüben. Diese Regelung gilt nicht für Fitnessstudios.