Wer nicht daheim arbeiten darf, kann Sonderservice an Schulen und Kitas beantragen.

Leonberg - Die Kindergärten und Schulen bleiben bis mindestens 3. Mai geschlossen. Allerdings wird die Notbetreuung von Kindern erweitert: Eltern, die eine sogenannte Präsenzpflicht haben, also nicht daheim arbeiten dürfen, können von jetzt an eine Notbetreuung für ihre Kinder beantragen.

 

Auf Antrag der Eltern entscheidet das Leonberger Jugendamt in enger Abstimmung mit den Kindertageseinrichtungen in kirchlicher und freier Trägerschaft über die Notbetreuung in allen Kitas der Stadt. Über die Notbetreuung an Schulen entscheidet die jeweilige Schule in Abstimmung mit dem Schulamt.

So wird der Kita-Antrag gestellt

Neben Angaben zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem allgemeinen Anmeldeformular braucht es zudem eine Arbeitgeberbescheinigung über die Präsenzpflicht und eine Bestätigung, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Mit der Datenschutzerklärung sind es insgesamt drei Dokumente, die ausgefüllt werden müssen. „Diese Nachweise sind als Entscheidungsgrundlage erforderlich“, heißt es aus dem städtischen Jugendamt.

Die Formulare sind ab Mittwoch, 22. April, 9 Uhr, unter www.leonberg.de/Notbetreuung abrufbar und können ausgefüllt unter www.leonberg.de/AnmeldungNotbetreuung wieder hochgeladen und an die Stadt übermittelt werden.

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Zudem können die Dokumente per Fax an die Nummer 0 71 52 / 9 90 24 09 geschickt oder im Rathaus am Belforter Platz in einen der Briefkästen geworfen werden. Seit Kurzem gibt es auch am hinteren Eingang einen Briefkasten. Rückfragen  werden beantwortet per E-Mail an corona-notbetreuung-kita@leonberg.de oder unter 0 71 52 / 9 90 24 01. Die Eltern werden durch die Einrichtungsleitung oder Trägervertretung informiert.

So wird der Schul-Antrag gestellt

Die Antragsstellung für Schulen läuft weitgehend so wie bei den Kitas. Die Formulare sind ab Mittwoch, 22. April, 9 Uhr, unter www.leonberg.de/Notbetreuung abrufbar. Nur müssen die Formulare bei der jeweiligen Schulleitung abgegeben werden. Eltern werden gebeten, sich mit der Schule in Verbindung zu setzen.

Bisher hatten ausschließlich Kinder bis Klasse 6, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, etwa Pflegepersonal oder Ärzte, einen Anspruch auf Notbetreuung. Künftig werden auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen.

Zudem wird die Notbetreuung grundsätzlich auch für Kinder angeboten, bei denen beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben. Die erweiterte Notbetreuung wird ab kommenden Montag, 27. April, eingerichtet.