Diese Regelung gilt bis zum 15. Juni.

Kreis Böblingen - Alle Versammlungen und Veranstaltungen sowie Menschenansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. Und zwar bis zum 15. Juni. Das haben die Kreisverwaltung und die (Ober-) Bürgermeister der Kommunen im Landkreis Böblingen am Dienstag entschieden. „Diese Regelung gilt für öffentliche und private Treffen sowohl im Freien wie in geschlossenen Räumen. Dazu zählen auch Trauungen, Partys und private Treffen. Für begründete Einzelfälle, etwa bei Bestattungen, können Ausnahmen zugelassen werden“, heißt es in einer Erklärung des Landratsamtes. Das öffentliche Leben im Landkreis Böblingen wird nun noch stärker eingeschränkt.

 

Sämtliche Rathäuser im Landkreis sind ab sofort für den unangemeldeten Kundenverkehr geschlossen. Kunden können nur nach Terminvereinbarung und unter strengen Zugangskriterien das Rathaus betreten. Damit folgen die Kommunen dem Landratsamt, das bereits seit Montag diese Regelung praktiziert.