Sobald der Wert über 50 geht, gilt: Die Teilnehmerzahl bei Feierlichkeiten wird auf zehn Personen begrenzt.

Böblingen - Auf 43 Fälle pro 100 000 Einwohner ist der Inzidenzwert am Freitagabend im Kreis Böblingen angestiegen. Weil dieser Wert am Freitagmorgen bei 49,54 gelegen hatte, bereitet sich das Landratsamt dennoch auf den Krisenfall vor. „Leider stehen auch wir kurz vor der Inzidenz von 50 und sind damit wohl demnächst Risikogebiet“, sagt Landrat Roland Bernhard laut einer Pressemitteilung. „Wir müssen bei der Verfügung nacharbeiten.“

 

Allgemeinverfügung vorbereitet

Der Landrat kündigt damit an: Sobald der Wert über 50 geht, wird eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Dann gilt: Die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten im öffentlichen Räumen wird auf zehn Personen begrenzt, in privaten Räumen dürfen diese zehn Menschen nur noch aus zwei Haushalten kommen. Darüber hinaus dürfen auch im öffentlichen Raum nur noch zehn Personen zusammenkommen.

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Steigt die Inzidenz über 50, gilt auch eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Hier ist gemeint, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im der Öffentlichkeit frei zugänglichen Raum im Freien und in geschlossenen Räumen verpflichtend ist, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Veranstaltungen ist die Zahl der Teilnehmer auf 100 begrenzt und für die Gastronomie gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.

Aha-Regeln sollen eingehalten werden

Diese Verfügung wird – wenn nötig – über die Website des Landkreises Böblingen notverkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

„Helfen Sie mit, die Infektionszahlen wieder zu senken. Wir sind alle gefordert, mit umsichtigem Verhalten und den bekannten AHA-Regeln dafür zu sorgen, dass die Pandemie sich nicht weiter verschlimmert“, ruft der Landrat zur Einhaltung der Regeln auf. „Unser Augenmerk liegt auf der Situation in den Kliniken. Als Gesellschaft müssen wir jetzt zusammenstehen und alle unseren Beitrag leisten.“