Roland Bernhard begrüßt die geplante Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes und gar eine Ausdehnung auf alle Berufsgruppen.

Kreis Böblingen - Der Böblinger Landrat Roland Bernhard hatte sich Anfang August mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt. Darin hatte sich Bernhard für eine Impfpflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen ausgesprochen. Diese soll es nun zwar nicht geben. Doch der Böblinger Kreischef begrüßt eine Ausdehnung der Auskunftspflicht über den eigenen Impfstatus auch in anderen Berufsgruppen ausdrücklich.

 

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„Der Anstieg der Infektionszahlen ist alarmierend“, erklärt Bernhard. „Wir sehen, dass die überwiegende Anzahl der Menschen in den Kliniken und auf den Intensivstationen ungeimpft sind. Das zeigt die Gefahr der Corona-Infektion im Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften“, so der Kreischef weiter. „Dass sich Menschen, die in Berufen arbeiten, wo sie mit vulnerablen Gruppen in Berührung kommen, nicht impfen lassen – zu ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz eben dieser Anderen – , finde ich unverantwortlich.“ Kliniken seien äußerst sensible Bereiche, ein Infektionsausbruch könne für Menschen schwere Krankheitsverläufe oder auch den Tod bedeuten.

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Der Landrat kann sich eine Auskunftspflicht aber auch in anderen Bereichen vorstellen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte zuletzt Pflege- oder Behinderteneinrichtungen, Kitas und Schulen, oder auch Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen genannt. Die jetzt geplante Ausdehnung soll Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen betreffen.

Immer wieder beschwört Roland Bernhard den Solidargedanken. „Mehr und mehr werden sich Regelungen an der Auslastung der Krankenhäuser ausrichten. Und diese wird mit bestimmt durch die Corona-Fälle“, erklärt der Landrat. „Wir kommen einer Normalität erst dann wieder nahe, wenn wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung stellen, eine ausreichende Herdenimmunität aufzubauen. Wer sich impfen lassen kann, sollte das auch tun.“ Im Bereich der Gesundheitsberufe mit Patientenkontakt sei die Impfung zudem auch eine Frage des Patientenschutzes.

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Eine Auskunftspflicht über den eigenen Impfstatus gibt es schon bisher für Beschäftigte in den Kliniken. Bernhard begrüßt die Entscheidung des Bundestags, diese auch auf andere sensible Bereiche auszudehnen. „Die Gesundheit oder das Leben Anderer wiegt höher als der datenschutzrechtliche Gedanke, den eigenen Impfstatus nicht offenlegen zu wollen. Wenn ein Arbeitgeber diesbezüglich Bescheid weiß, kann er handeln und die Beschäftigten entsprechend einsetzen.“ Die geplante Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes und gar eine Ausdehnung auf alle Berufsgruppen begrüßt der Kreischef.

Dass die Impfungen zuletzt so schleppend verlaufen sind, bedauert Roland Bernhard. „Unsere Impfquote ist viel zu niedrig. Es ist mir unbegreiflich, wie es sein kann, dass uns seit Wochen Impfstoff jeder Couleur zur Verfügung steht und wir dennoch erst an der 60-Prozent-Marke knabbern, was die Zahl der Vollimmunisierten angeht.“ Den Menschen sei noch viel zu wenig bewusst, dass es um den Schutz ihrer eigenen Gesundheit geht. Das Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf zu haben, betreffe nicht nur die Älteren.