Erstmals seit Mitte März liegt die Inzidenz unter 50. Wenn das fünf Tage in Folge so bleibt, gibt es weitere Lockerungen.

Kreis Böblingen - Seit März lag die Inzidenz im Landkreis Böblingen nicht mehr unter 50. An diesem Dienstag war es dann wieder so weit, das Landesgesundheitsamt vermeldete den Wert von 43,0.

 

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Bleibt die Inzidenz bis zum Wochenende anhaltend unter 50, treten in der kommenden Woche umfassende Lockerungen ein. Im Landratsamt Böblingen hält man sich ansichts dieser Schritte noch bedeckt – zu viele Details müssen erfasst und ausgearbeitet werden. Das sei in der Mache, sagte eine Sprecherin vorsichtig optimistisch.

Welche Änderungen gelten nach fünf Tagen stabil unter 50?

So wären etwa Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Im Einzelhandel würde die Testpflicht entfallen, ein Besuch wäre ohne Termin möglich (wenn auch mit beschränkter Kundenzahl). Büchereien und Bibliotheken sowie Museen und Galerien könnten ohne Auflagen öffnen. Die Änderungen könnten bereits ab dem kommenden Montag in Kraft treten, sofern sich die Inzidenz stabil unter 50 hält. Eine Maskenpflicht und Hygieneregeln gelten weiter. Zudem plant das Kultusministerium wieder in den Präsenzunterricht zu wechseln – im Kreis wäre das dann nach den Pfingstferien der Fall.

Was ändert sich „unter 50“ für Veranstaltungen, Sport und Gastronomie?

Zunächst nicht viel. Es sind bei einer Inzidenz unter 50 keine weiteren Lockerungenvorgesehen. Das stimmt allerdings nur teilweise. Denn: Nach 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 und bei sinkender Tendenz tritt am Montag unabhängig davon die nächste Öffnungsstufe der Corona-Verordnung des Landes ein.

Was bedeutet die zweite Stufe?

Nun könnte in der kommenden Woche die zweite Öffnungsstufe erreicht werden, wenn die Inzidenz weiterhin niedrig bleibt. Der Öffnungsplan des Landes sieht vor, dass die Inzidenz unter 100 zwei Wochen lang weiter sinken muss, damit die Lockerungen der zweiten Stufe greifen dürfen. Da die Inzidenz im Landkreis zurzeit sogar unter der 50er-Marke liegt, ist der „Öffnungsschritt zwei“ sehr wahrscheinlich. Die Gastronomie darf dann grundsätzlich von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Innen müssten die Tische einen Abstand von anderthalb Metern zueinander haben. Außen gelten weiter die AHA-Regeln. In Universitäten und Hochschulen dürfen Lehrveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen stattfinden.

Und für die Kultur, den Sport und die Freizeit?

Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen dürften ebenfalls wieder öffnen. Innen können sich dann 100 Personen aufhalten, außen sogar 250. Auch Musik-, Kunst- und Tanzschulen dürfen Kurse mit maximal 20 Schülern anbieten. Messen, Ausstellungen und Kongresse könnten wieder stattfinden unter der Bedingung, dass pro Person 20 Quadratmeter Platz zur Verfügung steht. Schwimmbäder sowie Wellness-Bereiche und Saunen dürften Innen- und Außenbereiche für Gäste öffnen. Dabei würde ebenfalls die Voraussetzung gelten, dass eine Person pro 20 Quadratmeter den Bereich nutzt.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport dürfte innen und außen stattfinden, auch in Fitnessstudios (eine Person pro 20 Quadratmeter). Bei Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen wäre der Gesang wieder erlaubt. All die genannten Öffnungen wären unter der Bedingung möglich, dass ein Test- und Hygienekonzept vorhanden ist.