Ab Dienstag, 6. April, gelten Einschränkungen im gesamten Enzkreis.

Enzkreis - Auch im Enzkreis wird die „Notbremse“ aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gezogen. Laut Landesgesundheitsamt wurde am Karfreitag im Enzkreis mit 109,7 am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Die sogenannte Notbremse tritt unmittelbar nach den Osterfeiertagen, also am Dienstag, 6. April, in Kraft. Das Stadtgebiet von Pforzheim ist von der Notbremse aktuell nicht betroffen. Die Inzidenz der Stadt lag am Gründonnerstag bei genau 100, an den Folgetagen unter 100.

 

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Bis auf Weiteres ist beim Einzelhandel im Enzkreis kein Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung („Click & Meet“) mehr möglich, sondern nur noch das Abholen von vorher online bestellter Ware („Click & Collect“). Museen und Galerien sowie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- oder Sonnenstudios müssen wieder komplett schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Auch Friseure dürfen geöffnet bleiben. Ihre Pforten schließen müssen dagegen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts bleibt erlaubt. Musikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.