Seit Montag dürfen die Geschäfte wieder öffnen. Der Leonberger Einzelhändler Joachim Heller, Vorsitzender der Werbegemeinschaft „Faszination Altstadt“, erklärt, was es zu beachten gilt

Leonberg - Die Inzidenzwerte im Kreis Böblingen liegen seit mehr als fünf Tagen unter 150. Das bedeutet, dass der Einzelhandel unter Einschränkungen wieder Kunden empfangen darf. Doch das sogenannte „Click & Meet“-System ist nicht für alle auf den ersten Blick zu verstehen. Der Leonberger Einzelhändler Joachim Heller, Vorsitzender der Werbegemeinschaft „Faszination Altstadt“, hat sich die Regeln deshalb ganz genau angeschaut.

 

Herr Heller, von Montag an gilt wieder im Handel „Click & Meet“. Was bedeutet das in der Praxis?

Sie als Kunde können in jedes Geschäft gehen, müssen aber vorher einen Termin vereinbaren. Außerdem können Sie weiterhin im Vorfeld die Ware bestellen und dann im Geschäft abholen, ebenfalls nach Terminvereinbarung.

Brauchen die Kunden einen Schnelltest, um den Laden zu betreten?

Man braucht einen Schnelltest mit Testat, der 24 Stunden gültig ist. Das Testat wird von einem Arzt oder einer Teststelle ausgestellt, in Leonberg beispielsweise im Schnelltestzentrum an der alten Post.

Aber es gibt ja noch mehr Teststellen…

Die meisten Kommunen haben die Teststellen auf ihrer Homepage stehen.

Und wenn ich mich selbst teste…

Das reicht nicht. Ein Testat ist verbindlich. Oder aber das jeweilige Geschäft bietet einen Test direkt vor Ort an. Das ist jedoch von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich. Manche bieten auch Tests an, können allerdings kein Testat ausstellen. Dann gilt der Test nur für den Besuch in dem einen Geschäft.

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Wenn ich zweimal geimpft bin, brauche ich aber keinen Test mehr?

Sie müssen stattdessen Ihre Impfpapiere vorlegen. Und die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage her sein.

Was ist mit Genesenen?

Genesene mit PCR-Test haben in allen Geschäften zutritt. Der PCR-Test darf aber höchstens sechs Monate alt sein.

Was ist mit dem Lebensmittelhandel?

Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Lebensmittelmärkte, Bäcker, Metzger, Apotheken, Blumen- und Gartenläden oder Drogeriemärkte, können ohne Anmeldung und Testat betreten werden. Überall gelten aber weiterhin die Abstandsregeln und die Maskenpflicht.