Die Fraktion um Elke Staubach wirft der Stadt vor, nicht mit Nachdruck an den aktuellen Zahlen zu arbeiten.

Leonberg - Der Mietspiegel in Leonberg ist veraltet, bemängelt die CDU-Fraktion im Gemeinderat. Die Christdemokraten werfen der Stadtverwaltung vor, die Sache nur schleppend anzugehen.

 

Seit dem 1. Juni gilt in Leonberg die Mietpreisbremse. Um sich orientieren zu können, wird auf den Mietspiegel verwiesen, der auf der städtischen Homepage abgerufen werden kann. „Die Stadtverwaltung führt aber selbst aus, dass der eingestellte Mietspiegel aus 2017 ist und ein neuer Mietspiegel erstellt werden soll“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Elke Staubach. Die CDU im Gemeinderat habe bereits 2019 immer wieder darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel veraltet sei und daher überarbeitet werden müsse.

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„Eigentlich sollen einfache Mietspiegel alle zwei Jahre aktualisiert werden, denn ein veralteter Preisvergleich nützt niemandem“, bemängelt Elke Staubach. Nachdem die CDU-Fraktion für den Haushalt 2020 dazu einen Antrag eingebracht hatte, um das Ganze endlich auf den Weg zu bringen, hat die Stadtverwaltung dafür ursprünglich 50 000 Euro für einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel in den Etat eingestellt.

Erst auf Drängen wurde mit dem Mieterverein und dem Haus- und Grundbesitzerverein das Konzept geklärt. Denn beide Fachverbände tragen die Erstellung des einfachen Mietspiegels für 15 000 Euro mit. „Es geht also kostengünstiger, einfacher und vor allen Dingen schneller“, sagt die CDU-Sprecherin. Aber seit dem Gemeinderatsbeschluss vom Jahresende 2019 zum Haushalt 2020 sei kein Ergebnis in Sicht. Erst vor Kurzem habe die Fraktion die Verwaltung wieder daran erinnert. In den Neubaugebieten solle doch auch bezahlbarer Wohnraum angeboten werden, der sich am Mietspiegel orientiert. Aber wie, wenn keiner vorliege?

„Ein aktueller Mietspiegel“, sagt die Fraktionsvorsitzende Elke Staubach, „ist eine wichtige Grundlage für den Abschluss des Mietvertrages und reduziert Diskussionen und eventuelle Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern“.

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Die in 89 Kommunen in Baden-Württemberg geltende Mietpreisbremse besagt, dass Mieten in neu abgeschlossenen Mietverträgen künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er künftig zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze. Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent (früher 20 Prozent) erhöhen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist.

Zudem soll künftig bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine von drei auf fünf Jahre verlängerte sogenannte Kündigungssperrfrist gelten. Diese greift, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. So sind die Mieter nun fünf Jahre lang vor einer Kündigung wegen „berechtigten Interesses“ des Vermieters geschützt.