An diesem Sonntag wird von 8 bis 18 Uhr der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Für die Organisation sind die jeweiligen Kommunen zuständig.

Rutesheim - Der erste Tag nach dem Urlaub ist für Dieter Kurz der schwerste gewesen. Auf den Amtsboten der Stadt Rutesheim warteten mehr als 1000 Umschläge mit Briefwahlunterlagen, die zügig ausgeliefert werden mussten. Bisher hat das Rathaus insgesamt 3204 Briefwahl-Unterlagen ausgestellt, weitere Anträge können noch bis Freitag um 18 Uhr gestellt werden.

 

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Damit die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag gut über die Bühne geht, müssen zahlreiche Helfer anpacken. Dabei gilt es vieles zu beachten, wie das Beispiel Rutesheim zeigt. So bestimmt die Gemeinde die Wahlbezirke und -räume. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme möglichst erleichtert wird. Kein Wahlbezirk soll mehr als 2500 Einwohner umfassen. Die Zahl der Wahlberechtigten darf andererseits nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

Rutesheim hat sieben Wahlbezirke für die 7695 Wahlberechtigten. Die Wahlräume sind auch für Rollstühle und Rollatoren geeignet. Der Gesetzgeber hat – entgegen dem Vorschlag der Kommunalen Landesverbände – nicht zugelassen, allen Wahlberechtigten (auch ohne Antrag) den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen vorab zuzusenden. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen darf nur auf Antrag ausgestellt werden. Auch in der Wahlbenachrichtigung für die Briefwahl darf nicht geworben werden.

Mehr Briefwähler erwartet

Wie bei der Landtagswahl wird wegen der Coronapandemie mit einem wesentlich höheren Anteil von Briefwählern gerechnet. Deshalb wurden erneut fünf Briefwahlvorstände (statt früher zwei) berufen und alle Briefwahl-Ergebnisse öffentlich in der Aula im Schulzentrum (statt im Rathaus) ermittelt. Dort können die notwendigen Mindestabstände besser eingehalten werden.

„Die Briefwahl ist eine gleichwertige Alternative zur Wahl im Wahlraum“, sagt der Erste Beigeordnete Martin Killinger. Auch dabei werde das Wahlgeheimnis absolut gewahrt. Der unterzeichnete Wahlschein sei der Nachweis für das Wahlrecht und der Briefwahlvorstand werfe die zur Wahl zugelassenen verschlossenen Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die Wahlurnen ein. Diese werden erst nach dem Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr geöffnet, dann die Stimmzettel den Umschlägen entnommen und die abgegebenen Stimmen gezählt.

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Aufgrund der coronabedingt sehr großen Anzahl von Briefwählern werden fünf Briefwahlvorstände gebildet, die in der Aula im Schulzentrum öffentlich ihre Arbeit verrichten. Die personelle Besetzung der Wahlvorstände in den Urnen-Wahlräumen wird erneut von acht auf die vorgeschriebenen mindestens sechs Personen je Wahlvorstand reduziert, sodass am Wahltag je Schicht drei (statt bislang vier) Mitglieder im Einsatz sein werden. Insgesamt sind am Sonntag in Rutesheim mehr als 70 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vor Ort.

Wähler und Helfer tragen Maske

Im Wahlgebäude und in der Aula tragen alle eine medizinische Maske, ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Bei der Kontrolle der Identität ist angeordnet, die Maske abzunehmen.

Falls weniger als 50 Stimmen in einem Wahlbezirk an der Urne abgegeben werden, darf zur Wahrung des Wahlgeheimnisses das Ergebnis dieses Wahlbezirks nur gemeinsam mit einem anderen Bezirk ermittelt werden. Ebenfalls sollen auf einen Briefwahlvorstand mindestens 50 Wahlbriefe entfallen. „Diese Mindestanzahl von 50 Wahlbriefen wird auch bei den fünf Briefwahlvorständen jeweils voraussichtlich weit überschritten werden. Gerechnet wird mit insgesamt rund 3000 Wahlbriefen“, sagt Martin Killinger.