Die Zahlen der Geflüchteten bleiben im Kreis Böblingen hoch. Zuweisungen an die Städte und Gemeinden starten im September.

Die Zugangszahlen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (LEA) sind anhaltend hoch, dabei geht es um geflüchtete Menschen aus der Ukraine, aber auch aus anderen Teilen der Welt.

 

Für die Landkreise bedeutet das, dass die Zuweisungen des Landes an die Kreise in die sogenannte Vorläufige Unterbringung (VU) ebenfalls konstant bleiben. Derzeit rechnet die Böblinger Kreisverwaltung mit monatlich insgesamt 250 Geflüchteten – 200 aus der Ukraine, 50 aus der regulären Aufnahme von Asylbewerbern. Und diese müssen untergebracht werden.

Bis Jahresende fehlen rund 230 Plätze zur vorläufigen Unterbringung

„Wir kalkulieren mit den aktuellen Zahlen und gehen davon aus, dass wir bis zum Jahresende Kapazitäten vorhalten müssen, wie wir sie schon zu Beginn der Ukrainekrise kommuniziert haben“, äußert sich Landrat Roland Bernhard. Insgesamt 2500 Plätze müssen in der VU angeboten werden, so das kalkulierte Ziel bis Ende 2022. Derzeit habe man, inklusive der zwei Notunterkünfte in den kreiseigenen Sporthallen (Gottlieb-Daimler-Schule 1 in Sindelfingen sowie Berufsschulzentrum Leonberg) eine Kapazität von rund 2270 Plätzen. „Das bedeutet, dass wir die beiden Hallen leider auch nach Ende der Schulferien, zunächst einmal bis zum Jahresende 2022, belegt halten müssen. Und es bedeutet auch, dass uns noch rund 230 Plätze fehlen“, so der Landrat.

Ab September stehen die Kommunen für die Anschlussunterkünfte in der Pflicht

Vor diesem Hintergrund hatte Bernhard auch bereits angekündigt und an die Kommunen kommuniziert, dass der Landkreis ab September konsequent die Zuweisungen an die Städte und Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung (AU) betreiben werde. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz schreibt vor, dass Menschen aus der Ukraine nur maximal sechs Monate in der VU verbleiben dürfen, anschließend müssen sie in die AU bei den Städten und Gemeinden überstellt sein.

„Unsere Berechnungen haben ergeben, dass bis zum Jahresende etwas mehr als 600 Menschen von der VU in die AU verteilen werden müssen“, hatte Landrat Roland Bernhard in einem Schreiben an die Oberbürgermeister und Bürgermeister ausgeführt. Denn die ersten Ukraine-Flüchtlinge kamen im März in den Landkreis, das heißt: Ab September wird zugewiesen.

Die Zuweisung auf Städte und Gemeinden erfolgt in Abhängigkeit von deren Einwohnerzahl. Die Spanne reicht von keinen Zuweisungen bis zu einer Zuweisung von 180 Personen. Landrat Bernhard bittet die Kommunen um Verständnis. Man sei sich sehr bewusst, welche Anstrengung das bedeute. „Das Land erwartet aber von uns, dass wir unsere kreiseigenen Plätze im Rahmen der VU wieder frei machen und für neue Menschen bereitstellen, denn auch aus den Landeseinrichtungen müssen wiederum Zuweisungen erfolgen“, teilt er mit.

Dichtere Belegung: Mindestquadratmeterzahlen dürfen unterschritten werden

Man prüfe auch, die vorhandenen Platzkapazitäten durch eine dichtere Belegung zu optimieren. Die Möglichkeit, von bislang vorgeschriebenen Mindestquadratmeterzahlen abzuweichen, habe das Land bereits eröffnet. Auch neue Unterbringungsmöglichkeiten würden geprüft. „Es ist ein Kraftakt für alle Beteiligten“: Das dreigliedrige System der Flüchtlingsaufnahme besteht aus LEA, VU und AU. „Nur wenn alle Rädchen ineinander greifen, funktioniert das Ganze“, so der Landrat. Ob das auf dem jetzigen hohen Zugangsniveau auf Dauer leistbar ist, sei aber fraglich.