Der im Irak bei seiner Großmutter und später bei seinem Onkel – der ihn misshandelt haben soll – aufgewachsene Mann („Mein Leben dort war nicht gut“) wohnte vor seiner Verhaftung in einer Unterkunft in Sachsenheim. Eine Beziehung zu einer deutschen Frau scheiterte nach acht Monaten. Von Jugend an habe er viel Alkohol getrunken, erzählte er. Eine Flasche Wodka und mehrere Biere am Tag seien nichts Außergewöhnliches gewesen. Auch Marihuana habe er konsumiert. Seinen Job bei einem Friseur schmiss er, weil er nach seiner Ansicht zu schlecht bezahlt wurde – was der Vorsitzende Richter Roland Kleinschrothmissbilligend zur Kenntnis nahm – die Sozialleistungen des Staates seien wohl kaum üppiger.
Selbstmordversuch im Gefängnis
Der psychiatrische Sachverständige beschrieb den Angeklagten als „nicht unkooperativ“, doch seien seine Angaben meist „knapp, vage und wenig plastisch“ gewesen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch; er wollte sich mit einem Küchenhandtuch strangulieren. Deshalb wurde er zeitweise ins Justizvollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg verlegt. Auf die Frage von Kleinschroth, wie er diesen Selbstmordversuch einschätze, sagte der Gutachter, es sei wohl eher Ausdruck von Unzufriedenheit über seine Situation gewesen als wirkliche Tötungsabsicht. Der Anwalt des Angeklagten berichtete, sein Mandant habe in der Haft stundenweise arbeiten können, es sei ihm dann besser gegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Scherenangriff, der tödlich hätte enden können, sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Das Gericht blieb etwas unter der Forderung. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem muss der Mann seinem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.