Auch der zweite Vorwurf Epples, seine Chancengleichheit sei verletzt worden, weil sich die Kandidaten Beck und Widmaier laut Artikel in der Leonberger Kreiszeitung „im Gemeinderat“ hätten vorstellen dürfen, ohne dass für die Nutzung der Räume eine Rechnung gestellt worden sei, wird in dem Urteil entkräftet. Die Kandidaten Beck und Widmaier hätten aus Eigeninitiative Kontakt zu den Fraktionen gesucht, um sich vorzustellen.

 

Dies sei jedoch keine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats gewesen, da eine solche im Januar 2018 im Gemeindeblatt nicht bekannt gemacht worden sei. Sehr wohl seien aber die offiziellen Vorstellungsrunden aller Kandidaten in Rutesheim und im Teilort Perouse bekannt gemacht worden.

Die Stadt habe auch nicht gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, da sie anderen Bewerbern die Räume ebenso unentgeltlich zur Verfügung gestellt hätte. Selbst wenn man einen Wahlfehler annehme, heißt es in dem Urteil weiter, hätte sich dieser nicht auf das Ergebnis ausgewirkt, was sich aus dem großen Abstand der Stimmen (3477:49) ergebe.

Das letzte Wort ist möglicherweise noch nicht gesprochen

Susanne Widmaier hofft, dass durch das Stuttgarter Urteil nun endlich Ruhe in Rutesheim einkehrt. „Ich wurde häufig von Bürgern gefragt, ob über diese unsägliche Klage noch nicht entschieden sei“, erklärt sie. Viele empfänden es als unfassbar, dass ausgerechnet ein Mensch, der in seinem Leben keiner geregelten Arbeit nachgehe, den Gerichten und Verwaltungen so viel Arbeit mache.

Das letzte Wort in der Rechtssache ist möglicherweise aber noch nicht gesprochen. Zwar ist gegen das Urteil keine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zulässig, dagegen kann Helmut Epple aber innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.

Wurde Epples Chancengleichheit verletzt?

Auch der zweite Vorwurf Epples, seine Chancengleichheit sei verletzt worden, weil sich die Kandidaten Beck und Widmaier laut Artikel in der Leonberger Kreiszeitung „im Gemeinderat“ hätten vorstellen dürfen, ohne dass für die Nutzung der Räume eine Rechnung gestellt worden sei, wird in dem Urteil entkräftet. Die Kandidaten Beck und Widmaier hätten aus Eigeninitiative Kontakt zu den Fraktionen gesucht, um sich vorzustellen.

Dies sei jedoch keine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats gewesen, da eine solche im Januar 2018 im Gemeindeblatt nicht bekannt gemacht worden sei. Sehr wohl seien aber die offiziellen Vorstellungsrunden aller Kandidaten in Rutesheim und im Teilort Perouse bekannt gemacht worden.

Die Stadt habe auch nicht gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, da sie anderen Bewerbern die Räume ebenso unentgeltlich zur Verfügung gestellt hätte. Selbst wenn man einen Wahlfehler annehme, heißt es in dem Urteil weiter, hätte sich dieser nicht auf das Ergebnis ausgewirkt, was sich aus dem großen Abstand der Stimmen (3477:49) ergebe.

Das letzte Wort ist möglicherweise noch nicht gesprochen

Susanne Widmaier hofft, dass durch das Stuttgarter Urteil nun endlich Ruhe in Rutesheim einkehrt. „Ich wurde häufig von Bürgern gefragt, ob über diese unsägliche Klage noch nicht entschieden sei“, erklärt sie. Viele empfänden es als unfassbar, dass ausgerechnet ein Mensch, der in seinem Leben keiner geregelten Arbeit nachgehe, den Gerichten und Verwaltungen so viel Arbeit mache.

Das letzte Wort in der Rechtssache ist möglicherweise aber noch nicht gesprochen. Zwar ist gegen das Urteil keine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zulässig, dagegen kann Helmut Epple aber innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.