Ein 52-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Leonberg wegen eines verbotenen Rennens verantworten.

Leonberg - Verkehrsverstöße in Serie hat ein Motorradfahrer begangen, als er im April 2019 auf der Autobahn 8 auf Rutesheimer Gemarkung in Richtung Karlsruhe unterwegs war. Laut Anklage überholte der Fahrer einer Honda CBR mehrere Fahrzeuge auf der rechten Seite, fuhr teilweise auf dem Standstreifen und war zeitweise mit mehr als 230 Stundenkilometern unterwegs, wo aber nur 120 erlaubt waren.

 

Als eine Verkehrsstreife ihn anhalten und kontrollieren wollte, fuhr er zunächst nach links auf die Ausfahrspur. Als sich die Polizei mit Blaulicht und blinkender Kelle näherte, beschleunigte der Verkehrsrowdy dann aber auf einmal wieder und fuhr weiter auf der A 8, zumeist auf der linken Fahrspur. Die Polizei versuchte ihm zu folgen, wurde aber ausgebremst, als sich vor einer Ausfahrt ein Stau bildete, und musste ihn ziehen lassen.

Über das Nummernschild zum Halter

Die Staatsanwaltschaft glaubte, dass ein 52-jähriger Mann aus Tiefenbronn der Täter war und klagte diesen vor dem Amtsgericht Leonberg wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens an. Mithilfe des Nummernschildes waren die Ermittler auf den Halter gekommen, der jedoch von der Statur her nicht als Fahrer in Frage kam. Diese passte jedoch zu dessen Vater, dem 52-Jährigen aus Tiefenbronn. Bei einer Hausdurchsuchung bei ihm fanden Polizeibeamte einen Motorradhelm und eine Motorradjacke, wie sie der Hondafahrer getragen hatte.

Bei der Verhandlung vor dem Leonberger Amtsgericht stritt der Mann durch eine Erklärung seines Verteidigers sämtliche Vorwürfe ab: Er habe zur Tatzeit ein Geschäftsessen mit einem Bekannten im badischen Bühl gehabt. Zudem könne er mit einer Tankquittung, die drei Stunden nach der Tatzeit ausgestellt worden war, belegen, dass er im badischen Achern und nicht auf der A 8 bei Rutesheim gewesen sei.

Mitarbeiter leihen Fahrzeuge aus

Darüber hinaus habe er als Inhaber einer kleinen Baufirma mehrere Autos und zwei Motorräder, deren Schlüssel offen im Wintergarten seines Hauses hängen würden. „Es waren regelmäßig vier bis fünf Mitarbeiter in dem Haus. Sowohl von diesen als auch von Familienangehörigen wurden die Fahrzeuge regelmäßig ausgeliehen“, führte der Verteidiger aus. Die Honda CBR sei inzwischen verkauft, da die Maschine zu klein für den 52-Jährigen gewesen sei.

Ein Mitarbeiter der Verkehrspolizeiinspektion erklärte im Zeugenstand, sein Kollege und er seien durch die schnelle Fahrweise und die vielen Überholmanöver auf den Motorradfahrer aufmerksam geworden und hätten daraufhin die Videokameras eingeschaltet. Sie seien ihm dann gefolgt und hätten Blaulicht und Frontblitzer eingeschaltet, um den Mann für eine Kontrolle zu stoppen.

Überholmanöver zwischen Fahrzeugen und Grünstreifen

Zunächst sei er auch nach rechts auf die Standspur gewechselt, habe es sich dann aber plötzlich anders überlegt, als sich die Polizisten näherten, und habe wieder beschleunigt. „Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit, fuhr dicht auf vorausfahrende Autos auf und überholte bisweilen in nicht vorhandenem Raum zwischen Fahrzeugen und Grünstreifen“, schilderte der Beamte anschaulich die wilde Fahrweise des Motorradfahrers.

Als sie später zum Haus des Angeklagten gekommen seien, hätten sie diesen nicht angetroffen, sondern nur eine Angestellte von ihm. „Als wir mit ihr sprachen, hatte ich das Gefühl, sie sei instruiert worden“, sagte der Polizist. Die Hausdurchsuchung einige Zeit danach sei schnell zu Ende gewesen, da man Motorradhelm und –jacke sehr früh gefunden habe. Zum Anklagevorwurf habe der 52-Jährige zu keiner Zeit Angaben machen wollen.

Angesichts der nicht eindeutigen Beweislage verständigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung letzten Endes darauf, das Verfahren gegen die Zahlung von 6000 Euro zugunsten des Kinderhospizes Sternentraum in Backnang einzustellen.