Er habe jedoch nur vom Herd aus einen Blick in den Garten geworfen und sich nicht aus dem Fenster gelehnt, führt er auf Nachfragen weiter aus. Es sei auch nicht viel Öl in dem Topf gewesen, „vielleicht zwei Zentimeter hoch“. Das will der Sohn des Opfers nicht glauben. „Mein Vater hat Verbrennungen vom Unterkiefer bis zu den Oberschenkeln, der Topf muss sehr voll gewesen sein“, vermutet er. Zudem habe der Angeklagte ihm gegenüber eingeräumt, dass er in der Küche eingeschlafen sei.
Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe
Der Staatsanwalt hält den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung für schuldig und plädiert auf eine einjährige Bewährungsstrafe. „Spätestens als der Sohn laut ,Feuer‘ geschrien hat, muss ihm bewusst gewesen sein, dass Leute vor dem Fenster stehen“, sagt er. Es sei nicht glaubhaft, dass der Angeklagte vor dem Wurf aus dem Fenster geschaut haben will. „Das Opfer wurde frontal an der Vorderseite vom Öl getroffen, er muss direkt am Fenster gestanden sein und hat den Topf ohne zu gucken rausgeworfen“, erklärt er.
Der Amtsrichter Thomas Krüger spricht den 32-Jährigen jedoch frei. Die Einlassungen des Angeklagten seien nicht zu widerlegen. Es sei ihm nicht vorzuwerfen, dass er einen brennenden Topf aus dem Fenster geworfen habe, nachdem ein Löschversuch fehlgeschlagen sei. Es sei auch nicht auszuschließen, dass der Verletzte gerade in dem Augenblick auf das Fenster zugelaufen sei, als der 32-Jährige den Topf hinauswarf. „Letztendlich war es ein tragischer Unfall mit fürchterlichen Folgen. Aber es ist nicht auszuschließen, dass es sich hier um eine Verkettung sehr unglücklicher Umstände gehandelt hat“, begründet der Amtsrichter sein Urteil.