Mit 67 Jahren begeht eine Frau das erste Verkehrsdelikt ihres Lebens – warum, fragt sie sich bis heute.

Leonberg - So richtig fassen kann die Frau mit den dunklen Haaren nicht, warum sie auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts sitzt: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wirft ihr der Staatsanwalt vor. „Ich habe bis heute nicht einen Punkt in Flensburg“, betont die 67-Jährige, die gegen ihren Strafbefehl Einspruch eingelegt hat.

 

Andererseits fragt sie sich bis heute, warum sie im Juni vergangenen Jahres nicht ausgestiegen ist, als sie beim Rückwärtsausparken mit ihrem Campingbus in der Nähe des Weissacher Rathauses einen Schlag gespürt hat. „Ich habe zahlreiche Gartengeräte in dem Transporter dabei und dachte wohl, da ist irgendwas rumgerutscht, oder ich bin über einen Stein gefahren“, erklärt die Angeklagte vor dem Leonberger Amtsgericht.

Unfallverursacherin fährt davon

Dennoch fuhr sie anschließend davon, ohne sich um einen eventuellen Schaden zu kümmern. Ihr Pech: Es gab eine Zeugin, die den Unfall aus nächster Nähe beobachtet hatte, da sie zum Tatzeitpunkt mit ihrem Kind auf dem Spielplatz beim Rathaus war. „Durch den Aufprall gab es einen lauten Knall, den die Frau auf jeden Fall gehört haben musste. Der Scheinwerfer des dahinter stehenden Autos war kaputt“, erklärte sie. Sie notierte sich das Kennzeichen des Campingbusses und verständigte die Polizei.

Nichts zur Aufklärung beitragen konnte der prominente Halter des beschädigten Autos, der ehemalige Bürgermeister von Bad Wurzach, Roland Bürkle. „Den Golf hatte ich meinem Sohn überlassen, der ihn reparieren lassen hat. Die Versicherung hat anstandslos bezahlt“, ist das einzige, was er zu dem Vorfall vor einem Jahr sagen kann.

2000 Euro Geldstrafe

Als die 67-Jährige, die nach dem Unfall bei einer verkehrspsychologischen Beratung war, merkt, dass mit einem Freispruch nicht zu rechnen ist und Amtsrichter Richter Thomas Krüger zudem noch in den Raum stellte, dass ihr Campingbus auch eingezogen werden könnte – schließlich war er Mittel bei einer Straftat – nimmt sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

Sie muss eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen, dafür bleibt ihr mit 67 Jahren ein Eintrag ins Strafregister erspart. Und sie zieht aus dem Vorfall eine Lehre: „Nächstes Mal steige ich todsicher aus, wenn mir so etwas wieder passieren sollte“, sagt sie.