Das Leonberger Amtsgericht verurteilt einen 25-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe, weil er in großen Mengen Drogen erworben hat.

Leonberg - Hat ein 25-jähriger Leonberger Drogen gekauft, um sich selbst für die Arbeit aufzuputschen, oder war er möglicherweise ein Händler, der einen Teil weiterverkauft hat? Diese Frage musste kürzlich das Amtsgericht Leonberg klären. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, zwischen Herbst 2019 und Herbst 2020 insgesamt 660 Gramm Amphetamine bei einem Dealer gekauft zu haben.

 

Dies räumte der gelernte Bäcker über seine Verteidigerin auch unumwunden ein: Er habe in dieser Zeit bei einer Getreidemühle in Renningen als Müller gearbeitet, was extrem stressig gewesen sei, da es nur sehr wenig Personal gegeben habe. „Um alle anfallenden Arbeiten zu schaffen, musste ich häufig von 6 bis 22 Uhr arbeiten“, erzählte der junge Mann vor Gericht. Um diesem Arbeitsaufwand gerecht zu werden, habe er regelmäßig Amphetamine konsumiert.

Alle vier Wochen etwa 50 Gramm

Die Ermittlungsbehörden hatte die große Menge irritiert, die der 25-Jährige nach seinen Angaben nur für sich gebraucht haben will. „Er hat alle vier Wochen etwa 50 Gramm gekauft, das sind fast zwei Gramm pro Tag und deutet auf eine hohe Abhängigkeit hin“, erläuterte ein Beamter des Rauschgiftdezernates der Kriminalpolizeidirektion Böblingen. Solche Mengen legten normalerweise den Verdacht nahe, dass das Rauschgift zumindest teilweise weiterverkauft worden sei. „Bei einer Hausdurchsuchung wurden allerdings keine Utensilien wie etwa Waagen gefunden, was auf einen Handel hindeuten würde“, führte er weiter aus.

Auf die Spur des 25-Jährigen war die Polizei über die Handyauswertung seines Dealers gekommen, der inzwischen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Der 27-Jährige bestätigte im Zeugenstand, den Leonberger „in der Szene“ kennengelernt und ihn ein Jahr lang regelmäßig mit Amphetaminen versorgt zu haben. Im Oktober 2020 habe er jedoch die Drogengeschäfte aufgegeben, weil seine Frau ein Kind bekommen habe.

Kalter Entzug

Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, er habe von Oktober 2020 an von dem 27-Jährigen keine Antworten mehr auf seine Anfragen über SMS und Whatsapp erhalten. Weil ihm kein anderer Dealer bekannt gewesen sei, habe er dann einen kalten Entzug gemacht. „Am Anfang war es ziemlich heftig, da war ich oft aggressiv und schlecht gelaunt“, räumte der Leonberger ein. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass sich der Konsum zu einer Sucht entwickelt habe. Letztendlich sei er aber seit einem guten Jahr clean und habe nun auch keinen Bedarf mehr, da die Personalsituation bei seinem neuen Arbeitgeber besser sei und seine Arbeitsbelastung nicht mehr so hoch.

Da sich ein Rauschgifthandel nicht nachweisen ließ, forderte die Staatsanwältin Julia Engel eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten für die nachgewiesenen 13 Fälle des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Die Verteidigerin Lisanne Bühler hielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einem Ersttäter für ausreichend.

Die Vorsitzende Richterin Jasmin Steinhart verurteilte den Leonberger schließlich zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldbuße von 3000 Euro zugunsten der Bewährungshilfe Stuttgart, die in drei Raten zu bezahlen ist. „Der lange Zeitraum und die große Menge machen eine Bewährungsstrafe unerlässlich“, erklärte Jasmin Steinhart. Sie empfahl dem Leonberger zudem eine Beratung bei der Suchthilfe oder einem Psychologen.