Weil der Stadt hat bereits erlassen, nun ziehen auch Leonberg und Heimsheim nach.

Altkreis - Über Monate müssen Eltern seit Beginn der Pandemie ihre Kinder alleine zu Hause betreuen. Das geht bei vielen an die Substanz, finanzielle Sorgen kommen bei vielen dazu. Immerhin auf der finanziellen Seite wollen die Kommunen, dank Unterstützung der Landesregierung, den Eltern entgegenkommen. Viele haben nach dem ersten Lockdown bereits ganz oder teilweise auf die Erhebung der Gebühren verzichtet.

 

Einige Kommunen führen das für das neue Jahr nun fort. In Weil der Stadt wurde der Gebührenerlass bereits im Januar beschlossen. Rutesheim hatte bereits im Oktober die Gebührensatzung entsprechend geändert.

Heimsheim entscheidet jeden Monat neu

So hat unter anderem Heimsheim beschlossen, die Gebühren für den Monat Januar den Eltern komplett zu erlassen, die nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Die Gebühren müssen nicht zurückerstattet werden, da die Stadt, nachdem der Lockdown bereits seit Mitte Dezember gilt, die Gebühren für Januar und Februar gar nicht erst eingezogen hatte. Stefan Adelmann von der Freien Wählervereinigung schlug vor, diesen Beschluss allgemeingültig zu formulieren, dass er bei weiteren möglichen Lockdowns direkt wieder greift und das Thema nicht neu verhandelt werden muss. Bürgermeister Jürgen Troll riet davon ab: „Die Lage ändert sich stetig. Die Frage ist auch: Wie handhaben wir angebrochene Monate?“ Über Gebührenerlasse wird daher in Heimsheim auch künftig jedes Mal neu entschieden.

Auch in Leonberg hat sich der Gemeinderat damit befasst. Die Stadt hatte die Gebühren für die Kita- und Schulkindbetreuung im Januar eingezogen und dies erst für den Februar ausgesetzt. Laut Beschluss des Gemeinderates sollen nun die Gebühren für den Lockdown zurückerstattet werden, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Regelung gilt auch, wenn Kinder sonst von einer Tagesmutter betreut werden. Auch den kirchlichen und freien Trägern von Kitas soll der Ausfall der Kostenbeiträge erstattet werden, wenn die ebenfalls auf die Gebühren verzichten.

„Nach dem Beschluss können nun die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet werden“, erklärt Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) und ergänzt: „Die Erstattung erfolgt Tag genau. Mit der Bearbeitung der Bescheide wurde bereits begonnen.“ Insgesamt müssten etwa 2000 Fälle bearbeitet werden. Man bitte daher um Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen werde.

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Erstattet wird dann rückwirkend ab dem 16. Dezember, als Schulen und Kindertagesstätten frühzeitig in die Weihnachtsferien geschickt wurden. Von der Erstattung ausgenommen sind aber die jeweiligen Schließtage über die Weihnachtszeit. Jeder wegen des Lockdowns nicht genutzte Betriebstag wird mit einem Zwanzigstel der Monatsgebühr berechnet. Auch die Kosten der Notbetreuung werden auf den Tag genau so abgerechnet.

Für Januar wird die Betreuungsgebühr erstattet, für den Februar wurde sie gar nicht erst eingezogen, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Sofern die Schließung von Schulen und Kitas ab Montag, 22. Februar, aufgehoben wird, werden die Gebühren für die verbleibenden Betriebstage im Februar auf Tag genau abgerechnet.