Anwohner der Weinbergstraße in Höfingen monieren, dass die Stadt Hindernisse gebaut hat. Die Leonberger Verwaltung argumentiert dagegen.

Leonberg - Was unser Höfinger Leser Gerhard Reichmann als Schildbürgerstreich und Schikane für Autofahrer in der örtlichen Weinbergstraße empfindet, entpuppt sich als Reaktion der Stadt auf das unverantwortliche Verhalten mehrerer Autofahrer auf dieser Straße. „Wir haben agiert, bevor wir reagieren müssen, weil hier ein Kind angefahren wurde“, heißt es in der Stellungnahme der Stadtverwaltung Leonberg.

 

Anwohner kritisieren die Stadtverwaltung

Worum geht es? Der Bebauungsplan „Südlich der Ditzinger Straße“ aus dem Jahr 1995 weist die Weinbergstraße zwischen den Hausnummern 60 bis 66 ausdrücklich als Mischverkehrsfläche aus. Die Straße ist auf diesem Teilstück rund fünf Meter breit und sowohl für die Fußgänger als auch für den Fahrzeuggegenverkehr vorgesehen. Für die Fußgänger wurde zudem eine Gehwegfläche durch eine oberflächenbündig eingelassene Pflastersteinreihe optisch angedeutet.

„Das heißt, für den Autoverkehr steht damit im Bedarfsfall die gesamte Straßenbreite zur Verfügung“, schlussfolgert Gerhard Reichmann. Diese Planung sei sachverständig von der damaligen Leonberger Stadtplanungsabteilung erstellt und später auch so realisiert worden, meint der Höfinger. Es sei nicht bekannt, dass es im Laufe von nunmehr 22 Jahren seit der Fertigstellung der Straße einen Unfall aus Rücksichtslosigkeit der Autofahrer gegenüber Fußgängern gegeben habe.

„Anfang des Jahres ist nun offenbar ein Mitarbeiter der Stadt auf die Idee gekommen, diesen Zustand zu ändern“, kritisiert Reichmann. Eine durchgezogene weiße Linie als Abgrenzung für einen Fußweg wurde angebracht. „Damit nicht genug, auf der gesamten Länge wurden sogar abschnittsweise Metallpfosten zur Fahrbahnbegrenzung einbetoniert“, sagt der Anwohner der Weinbergstraße ungehalten.

Autofahrer haben trotz Halteverbot geparkt

Für den Autoverkehr steht nun eine Fahrbahnbreite von 3,70 Metern zur Verfügung. „Man muss sich nun fragen, wie hier zwei Autos oder gar ein Pkw und ein Mülllastwagen aneinander vorbeigebracht werden sollen“, meint Reichmann. Das gehe nicht, ohne einen Teil des Fußweges mit zu benutzen. Zudem würden einige Pfosten Garagenausfahrten behindern. Das würden zwei inzwischen umgefahrene Eisenpfosten verdeutlichen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Höfinger nun schnellstmöglich die Vorgaben des gültigen Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich der Ditzinger Straße“ wiederherzustellen und die aufgestellten Verkehrshindernisse zu entfernen. Doch da ist die Stadtverwaltung ganz anderer Meinung. „Immer wieder haben in der Weinbergstraße zwischen der Anne-Frank-Straße und der Geschwister-Scholl-Straße viele Autos trotz Haltverbots geparkt“, erklärt der Leonberger Stadtsprecher Sebastian Küster. Die gesetzlich geforderte Restbreite der Straße sei dann nicht groß genug, damit Autos problemlos die Straße passieren konnten.

„Die Stadt musste reagieren“

Viele Autofahrer hätten deshalb den Gehweg genutzt, um an den parkenden Fahrzeugen vorbeizukommen, obwohl das eigentlich verboten ist. Dadurch stieg unweigerlich die Gefahr für Fußgänger, insbesondere für Schüler, die den Gehweg jeden Tag nutzen. „Darauf musste die Stadt reagieren – nicht erst, wenn ein Kind auf dem Weg zur Schule durch ein Auto verletzt wird“, sagt der Pressesprecher der Verwaltung. Der Stadt sei es – im Gegenteil – ein besonderes Anliegen, die Gefahren im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Deshalb wurde, um einen geschützten Bereich für die Fußgänger zu schaffen, die Abtrennung von Fahrbahn und Gehweg zusätzlich durch eine Markierung verdeutlicht, weil der Ausbau ja niveaugleich ist. Als nächster Schritt wurde parallel zu den Pflastersteinen und der Fahrbahn eine durchgezogene Linie aufgetragen und mehrere Fußgänger-Piktogramme auf dem Gehweg angebracht. Zusätzlich zu den Markierungsarbeiten hat das Tiefbauamt Poller installiert, um das bestehende Haltverbot visuell noch zu verstärken.

Autofahrer müssen miteinander kommunizieren

Der Gehweg darf dabei in keinem Fall be- oder überfahren werden. „Die Poller behindern den Verkehr nicht, wenngleich wie überall beim Ein- und Ausparken auf Hindernisse geachtet werden muss“, meint Küster. Im Dunkeln können sich Fahrer an der Markierung entlang des Gehwegs orientieren. Diese ist reflektierend und gut erkennbar. „Die Poller müssen nicht beleuchtet sein, weil sie auf dem Gehweg platziert sind“, erläutert der Pressesprecher. Abgesehen davon seien sie durch die Straßenbeleuchtung und die Autoscheinwerfer erkennbar.

„Dass nun beim Gegenverkehr durch die Poller kein Ausweichen mehr möglich ist, war bewusst einkalkuliert“, macht Sebastian Küster deutlich. Genau das sollte durch den Umbau ja verhindert werden. Die Straße sei gerade, habe keine Kurven, der Gegenverkehr sei deshalb schon in der Ferne erkennbar. Sollten zwei Fahrzeuge aufeinander zukommen, müsse auf eine Reaktion des Gegenverkehrs gewartet werden. „Seitdem müssen die Autofahrer untereinander kommunizieren, wer fahren darf oder zurücksetzen muss“, erläutert Küster die Absicht der Stadt.