Auch bei der Alarmstufe gilt im Freien bei 2G keine Maskenpflicht. Bändchen am Handgelenk gelten als Nachweis.

Rutesheim - Ein Adventsmarkt findet am Samstag, 27. November, von 11 bis 21 Uhr in Rutesheim statt, und zwar auf dem Marktplatz, in der Rathauspassage und auf dem Rathausvorplatz. Das erklärt die Verwaltung vor dem Hintergrund, dass das Land Baden-Württemberg Weihnachtsmärkte ermöglicht. Dabei ist der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr wie folgt zulässig: Bei Basisstufe gilt 3G, in der Warnstufe ebenfalls 3G und in der Alarmstufe 2G. Voraussichtlich ist bis zum 27. November die Alarmstufe in Kraft getreten.

 

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Dann dürfen nur Besucherinnen und Besucher mit 2-G-Nachweis Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr erwerben und konsumieren. Der Adventsmarkt findet im Freien statt, Ansteckungsgefahr herrsche eher in Innenräumen. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb auch festgelegt, dass auch in der Alarmstufe im Freien keine Maskenpflicht gelten wird.

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„Die Möglichkeit, den Besucherinnen und Besuchern beim Kauf dieser Angebote nach dem Vorzeigen ihres Impfnachweises beziehungsweise Genesenen-Nachweises einen sichtbaren Nachweis darüber zur Verfügung zu stellen, indem konkret ein Bändchen für das Handgelenk ausgegeben und am Handgelenk befestigt wird, werden wir nutzen“, sagt der Erste Beigeordnete der Stadt, Martin Killinger. Das sei gut umsetzbar und praktikabel, und das kurze Vorzeigen des persönlichen 2-G-Nachweises sei bei Veranstaltungen inzwischen bereits zur Routine geworden.