Seit dem 16.09.2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die unter anderem eine 2G-Regelung mit sich bringt. Doch unter welchen Umständen wird diese überhaupt eingeführt? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, welche die Situation in den Krankenhäusern als Maßstab für neue Schutzmaßnahmen im Kampf gegen die Pandemie zur Grundlage nimmt. Unter anderem soll es bei zu hoher Auslastung der Krankenhäuser eine 2G-Regelung für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens geben. Das heißt, nur noch geimpfte und genesene Personen dürften in Restaurants, Bars oder Clubs. Wann die 2G-Regel in Kraft tritt, hängt jedoch von zwei Werten ab.

 

Ab wann gilt die 2G-Regel?

Die Einführung hängt maßgeblich von zwei Werten ab: der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz oder der Intensivbettenbelegung mit COVID-19-Patienten. Was die Hospitalisierungsrate bedeutet und wie man sie berechnet, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. Die kritischen Werte für die Kennzahlen sehen wie folgt aus:

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsrate von 8,0 oder 250 COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen. Wird einer dieser beiden Werte überschritten, gilt für Ungeimpfte eine PCR-Testpflicht in den Bereichen, in denen momentan noch ein Schnelltest ausreicht.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsrate von 12,0 oder 390 COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen. Wird einer dieser beiden Werte überschritten, wird die 2G-Regel in Baden-Württemberg eingeführt. Ungeimpfte Personen hätten dann nur noch Zugang zu Geschäften des täglichen Bedarfs wie dem Lebensmitteleinzelhandel oder Tankstellen.

Wie sieht die Lage aktuell aus?

Am gestrigen Mittwoch, den 14.09.2021, lag die Hospitalisierungsinzidenz bei 2,25 und 193 COVID-19-Fälle befanden sich in intensiv-medizinischer Behandlung. Die aktuellen Werte veröffentlicht das Staatsministerium auf dieser Seite.

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