Der Inzidenzwert im Landkreis Böblingen liegt weiterhin unter 100. Damit tritt die sogenannte Bundesnotbremse außer Kraft.

Leonberg - An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ist die Inzidenz im Landkreis Böblingen unter 100 geblieben. Am Sonntag lag der Wert bei knapp 97 (Stand: 16. Mai, 16 Uhr). Damit gelten von Montag an Lockerungen. Das geht aus der Allgemeinverfügung hervor, die das Landratsamt am Sonntag veröffentlicht hat.

 

Keine Ausgangssperre mehr

Im Kreis Böblingen wird die Ausgangssperre aufgehoben. Es dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Betriebe für körpernahe Dienstleistungen, etwa Kosmetik- oder Nagelstudios und Massagepraxen, dürfen öffnen. Bedingung: Vorab muss ein Termin vereinbart werden, das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.

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Im Einzelhandel gilt „Click and Meet“, dabei ist die Kundenzahl auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kunden ohne Termin zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.

Grundschulen, Grundschulförderklassen, die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht zurückkehren.

Gastro, Sport und Kultur

Die Gastronomie darf sowohl Innen- als auch Außenbereiche zwischen 6 und 21 Uhr öffnen, dabei ist jeweils ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch einen tagesaktuellen Test für die Gäste vorschreibt, alternativ einen Impfpass oder eine Genesenen-Bescheinigung.

Unter anderem folgende Einrichtungen dürfen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen sowie Kontaktdokumentation) öffnen:

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen erlaubt, Freibäder dürfen öffnen. Hotels dürfen Privatreisende empfangen, Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülern möglich. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne Anmeldung gestattet.

Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen. Kurse in Bildungseinrichtungen dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal zehn, im Freien mit 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse oder Blasinstrument-Unterricht sind drinnen nicht erlaubt.