Im Kreis Böblingen werden nur noch Kinder betreut, die zwei Mal pro Woche getestet werden.

Kreis Böblingen - Das Landratsamt Böblingen erlässt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen eine Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung. Im Klartext formuliert: Die Testpflicht für die Kita-Einrichtungen und die Kindertagespflege kommt. Die Verfügung tritt am 26. April, also kommenden Montag, in Kraft.

 

Dann müssen Kinder, die in Kita-Einrichtungen oder bei Tagespflegepersonen betreut werden, sowie die Betreuer mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Wer sein Kind nicht testen lassen möchte, kann die Betreuung nicht in Anspruch nehmen. Es werde aber Ausnahmen geben, etwa wenn eine Einwilligung der Eltern vorliegt, das Kind aber den Test vor Ort verweigert.

334 Kitas im Kreis Böblingen

Die flächendeckende und verbindliche Testung sei mit den Städten und Gemeinden abgestimmt, die in den allermeisten Fällen Träger der Einrichtungen sind. „Angesichts steigender Zahlen sehen wir keine Alternative“, heißt es weiter. „Die Testpflicht ist ein milderes Mittel im Gegensatz zur Schließung.“ Seit knapp zwei Wochen läuft ein Modellprojekt zur Schnelltestung in Kita-Einrichtungen und in der Kindertagespflege im Landkreis Böblingen.

Ursprünglich sollten 26 Einrichtungen mitmachen – eine je Kommune. Tatsächlich sind es aktuell 129 von insgesamt kreisweit 334 Kita-Einrichtungen, die schon jetzt am Start sind, berichtet der Jugendamtsleiter Wolfgang Trede. Kein Kind war bislang positiv getestet worden.

„Die Kitas wollen mitmachen, weil sie die Idee unterstützen. Auch die Rückmeldungen aus der Elternschaft sind im weit überwiegenden Teil positiv. Bisher ist die Quote der getesteten Kinder bei über 60 Prozent“, sagt Trede. Wobei man berücksichtigen müsse, dass die Zahl der anwesenden Kinder zur Zeit geringer sei.

Kitas gehen bei Tests unterschiedlich vor

Die Testungen laufen unterschiedlich ab. Teilweise werde vor dem Betreten der Einrichtung getestet, andere bauten es in der Gruppe in einen pädagogischen Kontext ein und machten quasi ein Spiel daraus. Der Kreis hat alle Kommunen mit Tests versorgt und trägt bis Ende April die Kosten. Zum Einsatz kommen Nasal-Tests und Lutschtests. Ab Mai müssen dann die Kommunen die Kosten selbst übernehmen, werden dabei aber unterstützt durch das Land. Akzeptiert werden auch Ergebnisse einer Schnellteststelle, wenn sie nicht älter als 24 Stunden sind.